„Grüner Aufbruch“ in Rage

Bundesschiedsgericht der Grünen stoppte Urabstimmung über Strömungsmanifeste / Harte Kritik vom „Grünen Aufbruch“  ■  Aus Bonn Charlotte Wiedemann

Harte Kritik von der Gruppe „Grüner Aufbruch“ erhielt das Bundesschiedsgericht der Partei der Grünen. Dieses hatte entschieden, die Urabstimmung über Strömungsmanifeste als nicht satzungskonform zu stoppen. Auf einer Pressekonferenz des „Grünen Aufbruch“ hieß es, dies sei „eine politische, interessenbedingte Entscheidung“ gewesen, die auf „unhaltbare Weise“ zustandegekommen sei; das Bundesschiedsgericht habe die Satzung „falsch interpretiert“ und sei überdies personell nicht korrekt besetzt gewesen.

Das Bundesschiedsgericht hatte seinen Beschluß so begründet: Eine Urabstimmung könne laut grüner Satzung nur „über Fragen des Programms und der Satzung“ stattfinden. Das Aufbruch-Projekt ziele hingegen auf eine unverbindliche Befragung der Mitglieder über Manifeste. Dies sei zulässig, müsse als Befragung aber von den normalen Parteigremien beschlosen werden. Damit hob das Schiedsgericht einen Beschluß des Bundeshauptausschusses (BHA) auf, der die Urabstimmung befürwortet hatte.

Der „Aufbruch“ hält die Begründung für „absurd“: Bei den Manifesten gehe es durchaus um „programmatische“ Fragen. Indirekt wurde dem gesamten fünfköpfigen Schiedsgericht vorgeworfen, „nicht unabhängig“ zu sein; konkret wurde die Kritik allerdings nur an der Person des Bundeshauptausschuß -Vertreters in diesem Gremium festgemacht.

Neben drei ständigen Mitgliedern gehören dem Schiedsgericht als Beisitzer ein Vertreter des Antragstellers an sowie ein Vertreter desjenigen Parteiorgans, das den umstrittenen Beschluß gefaßt hat: in diesem Fall der Bundeshauptausschuß. Nun soll aber der BHA einen Menschen entsandt haben, der ebenfalls Gegner der Urabstimmung war.

Den vom Bundesschiedsgericht gewiesenen Ausweg, das Manifest-Projekt von einem Parteitag beschließen zu lassen, lehnte Ralf Fücks als „Provokation“ ab: Dies würde „wieder Gremiendemokratie über plebiszitäre Demokratie erheben“. Statt dessen will der „Aufbruch“ auf einem der nächsten Parteitage durchsetzen, daß die Manifeste an die Basis geschickt werden und gleichzeitig Urabstimmungen in der Satzung zu einem „regulären Instrument grüner Willensbildung“ gemacht werden.