: „Republikaner„-Mann überwacht Ausländer
Klaus Hartel, Parteigänger der ausländerfeinlichen „Republikanern“, ist in der Ausländerüberwachung des Verfasungsschutzes tätig ■ Aus Düsseldorf J.Nitschmann
Ausgerechnet in der Ausländerüberwachung des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist offenbar an führender Stelle ein Mitglied der rechtsextremen „Republikaner“ tätig. Nach den Recherchen des Westdeutschen Rundfunks (WDR) handelt es sich um das ehemalige CDU-Mitglied Klaus Hartel aus Overath bei Köln, der von 1979 bis 1984 dem Kreistag des Rheinisch -Bergischen Kreises angehörte, vor einigen Monaten sein Parteibuch als Christdemokrat zurückgab und zu den „Republikanern“ übertrat. Als die WDR-Reporter mit einer ihnen vorliegenden Durchwahlnummer jetzt die Ausländerabteilung des in Köln ansässigen Bundesamtes für Verfassungsschutz anwählten und nach Hartel verlangten, wurde ihnen bestätigt, daß er „dort tätig, derzeit aber nicht zu sprechen“ sei. Hartel gehört offenbar seit Jahren schon als leitender Mitarbeiter dem Bundesverfassungsschutz an; als CDU-Kreistagsabgeordneter wurde sein Beruf von der Presse als „im Sicherheitsbereich tätig“ umschrieben.
Verfassungsschutzchef Gerhard Boeden mochte die Tätigkeit des „Republikaners“ Hartel in der Ausländerüberwachung seiner Behörde nicht dementieren: „Sie werden verstehen, daß ich über Mitarbeiter meines Hauses in der Öffentlichkeit keine Stellungnahme abgeben werde.“ Unabhängig von diesem Fall versicherte Boeden, „daß Extremisten bei uns im Hause nicht beschäftigt werden“. Wohl aber rechtsradikale „Republikaner“? O-Ton Boeden: „Wir sind eine pluralistische Gesellschaft, und aus dem demokratischen Spektrum wird jeder bei uns beschäftigt, aber nicht Extremisten.“ „Republikaner“ zählen für Boeden offensichtlich nicht zu den extremen politischen Kräften.
Dagegen hält der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Schnoor (SPD) eine Tätigkeit beim Verfassungsschutz und eine gleichzeitige Mitgliedschaft in der rechtsextremen Schönhuber-Partei „für völlig ausgeschlossen“. So etwas könne nicht weiter hingenommen werden, erklärte Schnoor: „Gerade die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes müssen hier über jeden Verdacht erhaben sein. Insbesondere auch ein Mitarbeiter, der möglicherweise im Bereich des Ausländerextremismus‘ oder so etwas tätig ist, der darf auf gar keinen Fall einer Partei angehören, die hier nicht über jeden Zweifel erhaben ist.“
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