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Concordia-Tunnel: darf gebaut werden?

■ BI gegen Stadtautobahn sieht Anhaltspunkte, daß das Oberverwaltungsgericht den Baustopp für den Concordia-Tunnel aufhebt / OVG: Breite Straßentrasse nicht „präjudiziert“

Schon bevor das Oberverwaltungsgericht Bremen als zweite Instanz über die Aufweitung des Concordiatunnels entscheiden wird, steht eins für die Bürgerinitiative „Keine Stadtautobahn durch Bremen“ schon fest: „Gegen Behördenwillkür sind Bürger in Bremen rechtlos wie Seehunde in der Nordsee.“

Noch im Februar hatte das Verwaltungsgericht bei den Bauplänen der Bundesbahn „gravierende Planungsmängel“ festgestellt und einen Baustopp verhängt. Mißfallen hatte dem Gericht insbesondere, daß die Bun

desbahn mit der Verbreiterung der Brücke die Voraussetzung für die Verbreiterung der Straße geplant habe, ohne daß für die Straßenverbreiterung ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden sei. Dagegen hatte die Deutsche Bundesbahn Widerspruch eingelegt.

Das Oberverwaltungsgericht stellt in seinem Schreiben zur „Vorbereitung der Erörterung“ jetzt fest, daß die Entscheidung über die Verkehrsplanung vollständig dem angekündigten Planfeststellungsverfahren vorbehalten bleibe, die durch die Brücke

zwar ermöglicht, aber nicht präjudiziert würde. Und aus den vom Verwaltungsgericht festgestellten gravierenden Mängeln wurden in dem Schreiben des Oberverwaltungsgerichtes „Unklarheiten“. Fürchtet die BI: „Unklarheiten können geklärt werden.“ Befürchtete Folge: Der Baustopp könnte aufgehoben, die breite Version der Brücke mit geringfügigen Auflagen gebaut werden.

hbk

Die mündliche Erörterung findet am Dienstag, den 9. Mai, ab 15.00 Uhr im Oberverwaltungsgericht, Altenwall 6, Sitzungssaal 1 statt.

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