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Wachstum

Der Begriff des Wachstums ist nicht eine fixe Idee irgendwelcher Wirtschaftspolitiker. Wachstum ist hierzulande von Regierung und Bundestag verordnet und nennt sich „Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft“. In Kraft trat es, als 1967 der Zuwachs des Bruttosozialproduktes zum ersten Mal in der Nachkriegszeit kippte. Der damalige Wirtschaftsminister Karl Schiller nannte das „Globalsteuerung“ und beendete damit den „Ordoliberalismus“ des vorherigen Bundeskanzlers Ludwig Erhard, nach dessen Regeln sich der Staat aus der Wirtschaft möglichst herauszuhalten habe. Schillers erste Maßnahme: Ein Ausgabenprogramm zur Ankurbelung der Konjunktur. Das Gesetz verlangt nicht größtmögliches Wachstum sondern ein „stetiges und angemessenes“.

ulk

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