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Gericht kritisiert Genehmigungen für Atomanlagen

Berlin (dpa) - Kritik an der Genehmigungspraxis von Atomanlagen hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes in Berlin geübt. Die Trennung der Genehmigung in ein bau und ein atomrechtliches Verfahren führe unter Umständen zu unnötigen Bauruinen. Eine bereits erteilte Baugenehmigung könne andere Behörden „unter den Druck des Faktischen setzen“, sagte der Vorsitzende Richter Otto Schlichter gestern in der mündlichen Revisionsverhandlung um das inzwischen fast fertiggestellte Brennelement-Zwischenlager Ahaus.

Die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Anlage in Ahaus bei Münster dauern bereits seit 15 Jahren an. 1983 erteilte der Stadtdirektor der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) und der STEAG -Kernenergie Gesellschaft eine Baugenehmigung zur Errichtung einer Lagerhalle und weiterer Nebengebäude als Zwischenlager für Brennelemente. Dagegen richtete sich die Klage eines in der Umgebung ansässigen Landwirts. Das Verwaltungsgericht hob daraufhin die Baugenehmigung auf, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gab jedoch der Berufung statt. Inzwischen sind weitere Verfahren gegen eine zweite Baugenehmigung und die atomrechtliche Genehmigung vor dem OVG anhängig. Nach Ansicht der Berliner Richter war der „Knackpunkt“ des Verfahrens die Frage nach der Trennung von bau- und atomrechtlicher Genehmigung. Bei normalen Baugenehmigungen ist die spätere Nutzung mit eingeschlossen, während bei Atomanlagen eine Extraerlaubnis nach dem Atomrecht erforderlich ist. Das führt zu einer „Konkurrenz“ der beiden Genehmigungsverfahren, die dazu führen kann, daß eine Anlage baulich bereits fertiggestellt ist, bevor sie atomrechtlich genehmigt ist.

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