: Erpreßbar-betr.: THTR-Weiterbetrieb
betr.: THTR-Weiterbetrieb
„Der Rechtsstaat läßt sich nicht erpressen“ - so tönt es derzeit anläßlich des Hungerstreiks der RAF-Gefangenen zur Umsetzung der Forderung nach Zusammenlegung aus allen Regierungsmündern. Daß es sich damit nicht um ein rechtsstaatliches Prinzip, sondern um eine Frage von Machtverhältnissen handelt, demonstriert derzeit die SPD -Landesregierung von NRW in Komplizenschaft mit dem Bundesforschungsministerium am Beispiel THTR.
Der Erpressung, ansonsten würde seitens der Betreiber Konkurs angemeldet, gab die Landesregierung nach: Nun soll der THTR bis Anfang 1992 trotz Sicherheitsmängeln weiterlaufen, um angeblich die Kosten für die „sichere Einschließung“ hereinzuspielen. Abgeschaltet wird lediglich bei „schwerwiegenden Sicherheitsmängeln“ (Regierungssprecher Clement) - nur der GAU kann den THTR noch stoppen. Abgesehen davon, daß der Rechtsstaat also doch erpreßbar ist, spricht der Weiterbetrieb einem weiteren angeblichen Prinzip Hohn: Daß nämlich „Sicherheit vor Wirtschaftlichkeit“ gehe.
Ginge es nicht um so gefährliche Dinge wie die Atomenergie
-mensch könnte fast von einer Provinzposse sprechen; auch im Hinblick darauf, daß die Betreibergesellschaft eine „GmbH“ ist. Welcher Regierungssozialdemokrat hat eigentlich zugelassen, daß eine Betreibergesellschaft für ein Milliardenprojekt eine Rechtsform sein darf, die mit höchstens 50.000 Mark haftet? Jeder Manager der Deutschen Bank wäre fristlos gefeuert worden, hätte er unter solchen Konditionen das Geschäft gemacht; und die Deutsche Bank hat noch ein paar Mark mehr Risikorücklagen als die NRW -Landesregierung.
Doch das stört diese offensichtlich genaus wenig wie die Tatsache, daß die RAF-Gefangenen nach wie vor uneingeschränkt (isolations-)haften.
Hans-Peter Hubert, Berlin 61
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