: Skinheads verurteilt
■ 18- und 20jährige Skinheads wegen Körperverletzung verurteilt / Die Opfer waren eine Afrikanerin und ihr deutscher Ehemann
Zwei Skinheads im Alter von 18 und 20 Jahren wurden am vergangenen Mittwoch wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung von einem Jugendschöffengericht verurteilt. Beide hatten im Oktober 1988 gegen 0.45 Uhr im Bus der Linie 79 eine Afrikanerin beleidigt, indem sie sich abfällig über ihre schwarze Hautfarbe äußerten. Als sich der deutsche Ehemann der Frau gegen die Sprüche verwahrte, bekam er von dem 18jährigen Malerlehrling einen solchen Fausthieb verpaßt, daß seine Oberlippe genäht werden mußte. Zwischen den beiden entwickelte sich ein Handgemenge, in das sich der 20jährige Skinhead einmischte, indem er versuchte, den Mann mit dem Fuß zu treten. Die Angeklagten hatten die Tat bestritten. Der 18jährige behauptete, das Paar sei von einem ihm unbekannten blonden Mann angegriffen worden. Das Gericht glaubte aber nicht an das blonde Phantom und verurteilte den Malerlehrling zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, weil er wegen ähnlicher Übergriffe schon diverse Male vorbestraft war. Außerdem muß er 600 Mark Schmerzensgeld an die geschädigte Afrikanerin zahlen. Der Richter ermahnte ihn, das Urteil „als Warnung“ zu nehmen, denn nun sei „die Grenze erreicht“. Der 20jährige Elektroinstallateur und Sohn eines Polizisten kam mit 1.650 Mark Geldstrafe davon, weil er zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Die beiden kurzgeschorenen Angeklagten sind seit vielen Jahren Skinheads. Der 20jährige begründete seinen Beitritt vor sechs Jahren damit, weil ihn am Ruf der Skinheads gereizt habe, „daß alle Leute Angst vor ihnen haben“. Sich selbst beschrieb er als Antikommunist, der aber „nichts“ mit den „Nazis“ zu tun habe: Ein Hakenkreuz sei für ihn das gleiche wie ein roter Stern.
plu
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