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Contra Lojewski

Zwei Mitglieder des Rundfunkrates sind gegen die Wahl Günther von Lojewskis zum Intendanten des Senders Freies Berlin (SFB) vor das Verwaltungsgericht gezogen. Sie beantragen, die Wahl Lojewskis vom 18. April aufzuheben und festzustellen, daß die Wahl rechtswidrig bzw. nichtig war, heißt es in dem Antrag, der am Montag abend bekannt wurde. Die beiden Rundfunkratsmitglieder Klaus-Jürgen Weber (Berliner Kulturrat) und Ulrich Gerhardt (Akademie der Künste) fechten die Wahl an, da sie rechtswidrig gewesen sei.

„Der Rundfunkrat hat mit der Mehrheit seiner Stimmen eine 'Findungskommission‘ bestimmt. Diese hat aus über 100 Bewerbungen fünf Vorschläge ausgewählt und dem Rundfunkrat unterbreitet“, heißt es in der Klageschrift. Bemühungen von Rundfunkratsmitgliedern, die Namen und Bewerbungen der abgewiesenen über 100 Bewerber zu erfahren, seien zurückgewiesen worden. Die Wahl sei auch rechtswidirg, argumentierten sie, da sie nicht im Rundfunkrat diskutiert worden sei. Von Lojewski war am 18. April mit 17 Stimmen des Rundfunkrates zum Nachfolger von Günter Herrmann als SFB -Intendant gewählt worden, wie gestern bekannt wurde, soll er am 26. Juni sein Amt antreten.

Gestern trat der Rundfunkrat des SFB zwar zusammen, war aber nicht beschlußfähig, weil elf seiner Mitglieder nicht anwesend waren. Damit konnte auch ein Antrag nicht beschlossen werden, in dem gefordert wird, die Protokolle der Findungskommission dem Rundfunkrat vorzulegen.

dpa/taz

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