Hungerstreik-Ende in Sicht?

■ Abbruch des Hungerstreiks im Frauenknast möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden / Angekündigte Verbesserungen der Haftsituation sollen präzisiert werden

Heute wird in der Frauenhaftanstalt Plötzensee ein Gespräch zwischen den hungerstreikenden Gefangenen und einem Mitarbeiter der Justizverwaltung stattfinden. Vom dem Ergebnis des Gesprächs hängt nach Informationen der taz ab, ob die Frauen konkret erwägen, den Hungerstreik abzubrechen oder aber, ob alle 48 drogenabhängigen Insassinnen des Hauses V in den Streik eintreten. Die Justizpressestelle wollte dazu gestern keinerlei Stellungnahme abgeben.

Nach Angaben aus zuverlässiger Quelle machen die sechs drogenabhängigen Gefangenen den Abbruch des Hungerstreiks davon abhängig, ob die am vergangenen Donnerstag im Rechtsausschuß des Abgeordnetenhauses angekündigten kleinen Verbesserungen der Haftsituation von der Justizverwaltung präzisiert und mit konkreter Zeitangabe verbindlich festgeklopft werden. Weitere Voraussetzung ist, daß den Frauen gegenüber verbindlich erklärt wird, daß die zugesagten Veränderungen nur als Anfang von weiteren Reformen im Frauenknast zu verstehen sind. Die Voraussetzungen für grundlegende Reformen in der Plötze sollen von einer „Planungsgruppe“ erarbeitet werden.

Präzisiert werden soll nach Informationen der taz die im Rechtsausschuß angekündigte Einrichtung häuserübergreifender „Kommunikationsmöglichkeiten“. Die Gefangenen befürchten, daß es bei der bloßen Ankündigung bleibt, und wollen deshalb, daß das Vorhaben in spätestens zwei Wochen umgesetzt wird. Des weiteren wollen sie sicher sein, daß die drogenabhängigen Insassinnen künftig wirklich Besuch ohne Trennscheibe von ihren Eltern, Großeltern, eigenen Kindern und Geschwistern bis zum Alter von 14 Jahren bekommen und körperlichen Kontakt haben können. Das war zwar so im Rechtsausschuß angekündigt worden, aber der Anstaltsleiter Höflich hatte dafür den Gefangenen gegenüber offenbar die Prüfung des Einzelfalls zur Voraussetzung erhoben. Nicht mehr als zehn Prozent der ein- und ausgehenden Gefangenenpost soll mittels Stichproben auf den schriftlichen Inhalt hin vom Briefamt kontrolliert werden. Daß die Post bestimmter Gefangener überwacht wird, ohne daß es dafür eine richterliche Anordnung gibt, muß künftig ausgeschlossen werden. Die den Gefangenen des Hauses V eröffnete Möglichkeit, sich künftig mit den Insassinnen der anderen Stationen des Hauses zusammenschließen zu lassen, soll nicht nur auf wenige Tage in der Woche beschränkt sein, sondern täglich in der Zeit von 16 bis 21.30 Uhr möglich sein.

Von den sechs im unbefristeten Hungerstreik befindlichen Frauen hungern die Gefangenen Silvia Bellersheim und Birgit Kursawe, wie berichtet, bereits seit über sechs Wochen.

plu