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Gefährliche Meditation

Die Bundesregierung hat nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin zu Recht vor den Gefahren der sogenannten transzendentalen Meditation (TM) gewarnt. Die Sorge vor gesundheitlichen Schäden bei labilen Personen sei so groß gewesen, daß die Zuordnung zu Jugendsekten und sogenannten Jugendreligionen berechtigt gewesen sei, begründeten die Richter am Dienstag. Damit gab das Bundesverwaltungsgericht einer Revision der Bundesregierung gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster statt. (BVerwG 7 C 2.87) In zahlreichen Veröffentlichungen Ende der siebziger Jahre hatte das Bundesgesundheitsministerium mehrere Behauptungen aufgestellt, die die Internationale Meditationsgesellschaft Deutscher Verband (IMS) als ehrverletzend empfand. In den Darstellungen hatte es unter anderem geheißen, die TM -Bewegung versuche, „Anhänger durch Meditationstechnik in eine Scheinwelt zu entführen„; die „entartete religiöse Technik bewirkt Hörigkeit der Sektenmitglieder“.

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