Nachspiel einer Atommüll-Blockade

■ AKW-Gegnerin wird heute der Prozeß gemacht

Ein juristisches Nachspiel werden am heutigen Montag die „Bummelblockaden“ gegen Atommülltransporte vom November 1987 haben. Unter anderem wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr wird in Lübeck gegen Heike H. aus Oldenburg verhandelt. Sie soll versucht haben, sich mit ihrem Auto zwischen Polizei-Fahrzeugen durchzudrängeln, die die Lastkraftwagen mit den abgebrannten Brennelementen abschirmen sollten. Mehrere hundert AKW_ GegnerInnen aus Nordrhein-Whestphalen und Norddeutschland hatten damals versucht, den Transport der Brennelemente zum Hafen zu behindern.

Angeklagt wurden danach vier Personen. Das Verfahren gegen eine Beifahrerin wurde eingestellt, ebenso - gegen eine Geldbuße von 250 Mark - das Verfahren gegen einen AKW-Gegner aus Osnabrück. In erster Instanz wurde ein Osnabrücker zu vier Monaten Gefängnuis auf Bewährung verurteilt; er ist in Berufung gegangen. Die weitestgehende Anklage wurde gegen Heike H. erhoben: Auf schweren Eingriff in den Straßenverkehr steht in diesem Fall eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

In der Szene nicht unumstritten war ihre Weigerung, auf einem Prozeßtermin im März zu erscheinen. Mit Haftbefehl gesucht, wurde sie Ende April in Oldenburg auf dem Weg zu einem fingierten Termin auf dem Arbeitsamt festgenommen. Seither sitzt sie in Lübeck in Untersuchungshaft.

diba

Verhandlung heute vor dem Amtsgericht Lübeck, 10 Uhr.