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Bilinguale wollen mit Wedemeier reden

■ Behörde sagt OS fürs Bilinguale Gymnasium ab / Handelskammer: Das widerspricht Absprachen mit dem Rathaus

„Können wir denn jetzt noch was machen?“ Ratlosigkeit verbreitete sich am Freitag abend auf der Versammlung von ca. 100 Eltern, die ihre Kinder für das „Bilinguale Gymnasium“ angemeldet hatten, als der Anwalt Axel Ada mietz von seinem erfolgreichen Rechtsstreit vor dem Bremer Verwaltungsgericht berichtete. Die klagenden Eltern haben auch in zweiter Instanz gewonnen, nach nur kurzer Prüfung hat das Oberverwaltungsgericht am Freitag vormittag den Spruch der 1. Instanz bestätigt und noch verschärft: Der geplante „psychodiagnostische“ Test, um die Kinder für die Orientierungs-Klassen mit verstärktem Englisch-Unterricht zu selektieren, darf so nicht stattfinden. (vgl. an Auszüge aus dem VG-Urteil im Kasten: „Nicht nachvollziehbar“)

Am Nachmittag ließ der in Afrika beim geplanten Ariane -Start weilende Senator mitteilen, nun sollte es eben keine spezifischen Orientierungs-Klassen geben. Das konnte den Eltern kaum noch Empörung entlocken, da Franke sein Vertrauen schon lange verspielt hat. „Wie ein autoritärer Vater“ reagiere Franke, der senatorische Trotz habe etwa die Qualität: „Ihr habt gewonnen und jetzt kriegt ihr gar nichts“, meinte ein Vater verbittert.

Vor vier Monaten hatte die Bildungsbehörde auf einer Elternversammlung mehrfach auf Nachfrage erklärt, es solle keine Zugangsbeschränkungen geben, alle angemeldeten Kinder könn

ten in der OS verstärkt Englisch lernen. Vor drei Wochen hatte Franke mit derselben Überzeugungkraft versichert, er stehe mit dem Test „in guten Schuhen da“, das Bremer Bilinguale Gymnasium solle eine gewisse Elite ausbilden und der Schulversuch beginne selbstverständlich mit der 5. Klasse. Nun plötzlich soll es ganz ohne Orientierungs -Klassen gehen? „Im Ganzen Bundesgebiet gibt es keinen Bilingualen Zweig, der ohne Vorlauf erst ab Klasse 7 beginnt“, meinte einer engagierten Väter.

Auch die Art, wie die Bildungsbehörde ihre Absage formuliert und dem Gericht den schwarzen Peter zuschiebt, konnte in der Elternversammlung nur noch auf sprachlose Verbitterung stoßen: Der Gerichtsbeschluß habe die Behörde „daran gehindert, dem Bilingualen Gymnasium zur besonderen Vorbereitung eine eigene dreizügige Orientierungsstufe vorzuschalten“, heißt es in der Pressemitteilung der Behörde. Und: Da es keine „allgemeingültige Definition dessen, was Bilingualität im

Schulsystem wirklich ist“, gebe, werde jetzt dieses Unterrichtsangebot „neu überdacht“ und erst 1991/2 ab Klasse 7 als Gymnasium beginnen.

„Jetzt wenden wir uns unmittelbar an Bürgermeister Wedemeier“, haben die Eltern der angemeldeten Kinder am Freitag abend beschlossen. Der sei mit seiner Regierungserklärung und auch späteren Zusagen im Wort. Wedemeier nämlich war es gewesen, der der Handelskammer gegenüber die Einrichtung dieses bilingualen Gymnasium verspro

chen hatte. Zu Wedemeier war auch am Freitag nachmittag der Senatsdirektor Hoffmann des Bildungsressorts gekommen, um die Reaktion des Ressorts auf die Niederlage vor Gericht politisch abzusichern. Die Pressemitteilung, in der der - in Kourou in Afrika weilende - Senator Franke zitiert wird, kam auch direkt aus dem Rathaus.

Die Handelskammer hatte sich aus dem aktuellen Streit zwischen den Eltern und dem Bildungssenator herausgehalten, da sie den „den Leistungsbezug unerläßlich“ fand und nichts gegen den von der Behörde geplanten Test hatte. Präses Berghöfer erklärte auf Anfrage der taz, der Verzicht auf den verstärkten Englisch-Unterricht sei aber „unannehmbar“ und würde „den Absprachen eindeutig widersprechen“, die mit dem Rathaus getroffen seien.

Die pädagogische Diskussion solle neu eröffnet werden, „und zwar endlich unter Einbeziehung der Betroffenen, der Eltern“, fordert die Eltern-Initiative. Soll nicht erneut der Eindruck der Wortbrüchigkeit des Senats aufkommen, so dürfe die vorbereitende Orientierungsstufe nicht einfach gestrichen werden. Einige der Eltern hätten ihre Kinder woanders angemeldet, wenn es nicht die Zusage des Bildungssenators für ein Bilinguales Gymnasium gegeben hätte. Die Streichung, befürchten die Eltern, „bedeutet im Klartext: das Bilinguale Gymnasium ist in Wirklichkeit gar nicht gewollt.“

K.W.

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