Glatte Katastrophe

■ Zivilschützer sollen in Zukunft auch beim Bund dienen

Als schleichende Verzahnung des zivilen Katastrophenschutzes mit den militärischen Hilfsdiensten wertet die „Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer“ den Entwurf des „Katastrophenschutz -Ergänzungsgesetzes“. Ihr Vorsitzender, der Bremer Pastor Ulrich Finckh, bezeichnete das geplante Gesetz am Montag als „Vorbereitung für den Atomkrieg“.

Die Zentralstelle wies insbesondere auf einen Passus in dem Entwurf hin, demzufolge die Bundesregierung das Rote Kreuz, die Johanniter-Unfallhilfe und den Malteser-Hilfsdienst „als freiwillige Hilfsgesellschaften nach Artikel 26 des 1. Genfer Abkommens anerkannt und ermächtigt (hat), in dem Sanitätsdienst der Bundeswehr mitzuwirken“. Finckh: In Zukunft können Zivildienstleistende in „Maßnahmen direkter Kriegsvorbereitung und Kriegsmitwirkung“ einbezogen werden. Daß dies bereits heute Praxis sei, belegten die VertreterInnen der „Zentralstelle“ mit der

Beteiligung ziviler Rettungsorganisationen an einer Heeresübung der Bundeswehr im vergangenen Jahr in Schwaben.

Den Zivildienstleistenden wurde empfohlen, falls sie den waffenlosen Dienst im Sanitätsbereich der Bundeswehr nicht leisten wollen, sich dies von den betreffenden Hilfsorganisationen schriftlich zusichern zu lassen. Der einzige zivile Hilfsdienst, der sich nicht in die neue Katastrophenschutzkonzeption hat einbinden lassen, ist der Arbeiter-Samariter-Bund, der die politische Kritik an dem Kabinettsentwurf teilt.

Die für den 1. Juni geplanten Streiks und Aktionen der Zivildienstleistenden richten sich auch, so Andreas Matzdorf von der „Selbsthilfeorganisation der Zivildienstleistenden“ gegen die Verplanung der Zivis bei der Kriegsvorbereitung. In Bremen wird am Donnerstag morgen ab neun demonstriert, um halb eins schließt der Aktionstag mit Straßentheater und Kundgebung auf dem Ansgarikirchhof.

anh