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Kündigung wegen Kinderreichtums

Frankfurt (taz) - Auf einen skandalösen Rechtsstreit hat sich die Wohnungsbaugesellschaft Kurhessen in Kassel eingelassen. Sie kündigte einer palästinensischen Familie die Wohnung wegen Kinderreichtums. Wie die Anwälte der Familie mitteilten, erhielt Familie M. die 60 Quadratmeter große Wohnung 1985 und zog mit ihren drei Kindern ein. Inzwischen kamen zwei weitere Kinder zur Welt und daraufhin im Sommer 1988 dann eine Räumungsklage.

Die Wohnung sei, teilte die Gesellschaft mit, „überbelegt“. Im vergangenen Herbst wies das Amtsgericht Kassel die Klage als unberechtigt ab. Es könne den Leuten nicht verwehrt werden, Kinder zu bekommen. Außerdem habe die Gesellschaft mit dem Zuwachs rechnen müssen, als sie der Familie die ohnehin kleine Wohnung zuwies. Die Rechtsanwälte der Firma legten gegen das Urteil Berufung ein. Eine neue Verhandlung ist für den 13.Juli angesetzt.

Als „ausgesprochen beleidigend“ werteten die AnwältInnen von Familie M. die Behauptung der Vermieter, die Familie sei „quasi für eine Slumbildung“ in dem Haus verantwortlich. Auch eine von ihr angeführte „Verwahrlosung“ der Wohnung sei bei einer Besichtigung nicht zu entdecken gewesen. Außerdem herrsche im Haus - entgegen den Vorwürfen der Klägerin zwischen den fünf ausländischen und einer deutschen Familie ein gutes Einvernehmen.

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