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Bescheidener Teilerfolg für fraktionslosen Abgeordneten

Karlsruhe (ap) - Der fraktionslose Bundestagsabgeordnete Thomas Wüppesahl hat mit seinem Versuch, mehr parlamentarische Rechte zu erlangen, vor dem Bundesverfassungsgericht nur einen bescheidenen Teilerfolg erzielt. Die Karlsruher Richter gestanden dem bei den Grünen ausgetretenen Parlamentarier zwar Rede- und Antragsrecht in einem Bundestagsausschuß zu, versagten ihm aber ein Stimmrecht in diesem Gremium und lehnten auch alle weiteren Anträge ab, mit denen Wüppesahl die Rolle fraktionsloser Abgeordneter stärken wollte.

Der zweite Senat des höchsten Gerichts verwarf insbesondere seinen Antrag als unbegründet, an den finanziellen Zuwendungen beteiligt zu werden, die das Parlament den Bundestagsfraktionen zugesteht. Auch Wüppesahls Verlangen nach Sitz im Ältestenrat und in der Enquetekommission des Bundestages wurden als unbegründet zurückgewiesen. Zudem lehnten die Karlsruher Richter den weiteren Antrag auf Zuteilung eines Sitzplatzes in der ersten Reihe des Bundestagsplenums als unzulässig ab. Eine Verletzung seiner Rechte als Abgeordneter sei insoweit nicht zu erkennen.

Wüppesahl selbst bedauerte, daß wesentliche Komplexe seines Anliegens, wie zum Beispiel die Möglichkeit von Gesetzesinitiativen oder das Fragerecht des einzelnen Abgeordneten, vom höchsten Gericht als unzulässig eingestuft und nicht behandelt worden seien. Er freue sich, eine verfassungsrechtliche Klärung der Rechtsstellung des einzelnen Abgeordneten herbeigeführt zu haben, wenn sie auch „politisch fatal“ ausgefallen sei. Er wolle jetzt aber die ihm zugestandene Mitarbeit ohne Stimmrecht im Innenausschuß des Bundestags nutzen, kündigte Wüppesahl an.

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