: DVU will Wahlspot durchsetzen
Berlin (taz) - Die rechtsextreme Deutsche Volksunion (DVU) will den Privatsender „sat 1“ über den Gerichtsweg zwingen, daß ihr ekelhafter Werbespot zur Europawahl noch einmal ausgestrahlt werden muß. Als einzige Sendeanstalt hatte sich „sat 1“ geweigert, das dumpfe Machwerk am 4. Juni zu senden. Die Verantwortlichen erklärten, der Spot enthalte „die aufgrund ihrer rassistischen nationalistischen Züge verbotene erste Strophe des Deutschlandliedes“. Die isolierte Einblendung diene damit der „Aufstachelung zum Rassenhaß“.
Mit einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Mainz hatten die Rechtsradikalen um den 'Nationalzeitung'-Verleger Frey dann die früher geplante zweite Ausstrahlung am 7. Juni durchgesetzt. Geht es nach der DVU, soll der am 4. Juni verweigerte Spot - in dem es unter anderem heißt: „damit kriminelle Ausländer endlich verschwinden und Scheinasylanten ausgewiesen werden“ - wiederholt werden. Für den Fall einer weiteren richterlichen Verfügung kündigte „sat 1„-Justitiar Andreas Schardt gestern den sofortigen Einspruch an. Eine Ausstrahlung - auch als Wiederholung des ausgefallenen Sendetermins - wäre wegen der unmittelbaren Nähe zur Wahl eine unzulässige Bevorzugung der DVU gegenüber den anderen Splitterparteien. Eine juristische Wertung des Inhalts will der „sat 1„-Justitiar nach der Wahl in einem Hauptsacheverfahren durchsetzen. Bei der Ausstrahlung des Spots handele es sich auch um „einen Präzedenzfall“. Zu klären sei, ob den privaten Rundfunkanstalten im Gegensatz zu den öffentlich-rechtlichen Sendern überhaupt eine Ausstrahlung von Wahlkampfwerbung auferlegt werden könne.
wg
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