: Kritik zurückgewiesen
Die Kritik der Vereinigung der Staatsanwälte ist von Justizsenatorin Limbach als unzutreffend und in einigen Punkten als falsch zurückgewiesen worden. Eine Schließung des Justizvollzugskrankenhauses sei niemals beabsichtigt gewesen, heißt es weiter in einer Mitteilung der Justizverwaltung. Zur beabsichtigten Auflösung der Sicherheitsabteilungen in den Haftanstalten erklärte die Senatorin, dies werde keinesfalls zu einer Verringerung der Sicherheit in den Anstalten führen. Zur Offenlegung der Gnadenakten meinte die Senatorin, daß eine Akteneinsicht nur für den Verteidiger des jeweiligen Gefangenen beabsichtigt sei. Der offene Vollzug, so heißt es weiter, stelle bereits nach dem geltenden Wortlaut des Strafvollzugsgesetzes den Regelfall dar. In jedem Einzelfall müsse unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten geprüft werden, ob der Gefangene für den offenen Vollzug geeignet sei.
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