: KDV-betr.: "Schriftliche Weigerung", taz vom 3.6.89
betr.: „Schriftliche Weigerung“, taz vom 3.6.89
Es ärgert mich schon ganz schön, wenn ich merke, wie arglos und offensichtlich unüberprüft Ihr Agenturmeldungen übernehmt - vor allem dann, wenn Ihr es besser wissen könntet.
So ist die dpa-Meldung falsch, daß die mündliche „Gewissensprüfung“ für Kriegsdienstverweigerer abgeschafft worden sei. Ca. 25 Prozent aller KDVer müssen auch nach dieser KDV-Reform noch ihr Gewissen von dem Ausschuß „prüfen“ lassen. Dies betrifft ca. zehn Prozent der KDVer, die ihren Antrag vor dem Einberufungsbescheid gestellt hatten und aufgrund von Formfehlern (acht Prozent) oder nicht ausreichender Antragsbegründung (zwei Prozent) vor den Ausschuß zitiert werden.
Wer dagegen erst nach Erhalt der Einberufung seinen KDV -Antrag gestellt hat, muß praktisch ausnahmslos die Inquisition über sich ergehen lassen. Und hierzu zählen Noch -Zivilisten, Soldaten und Reservisten, die ihr im Grundgesetz verbrieftes Recht wahrnehmen wollen.
Es kann also keine Rede davon sein, daß die entwürdigende Farce der „Gewissensprüfung“ vor einem inkompetenten Gremium dauerhaft abgeschafft worden sei.
Jörg Labrenz, München 40
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