piwik no script img

Bewerbungsunterlagen für den Betriebsrat

Kassel (ap) - Bei Einstellungen muß der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Unterlagen aller Bewerber vorlegen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel entschieden. Lehnt der Betriebsrat die Einstellung des vorgesehenen Bewerbers ab, so muß er das dem Arbeitgeber innerhalb einer Woche mit Angabe der Gründe mitteilen. Anderenfalls gilt die Zustimmung des Betriebsrates als erteilt.

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen