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Bewerbungsunterlagen für den Betriebsrat

Kassel (ap) - Bei Einstellungen muß der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Unterlagen aller Bewerber vorlegen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel entschieden. Lehnt der Betriebsrat die Einstellung des vorgesehenen Bewerbers ab, so muß er das dem Arbeitgeber innerhalb einer Woche mit Angabe der Gründe mitteilen. Anderenfalls gilt die Zustimmung des Betriebsrates als erteilt.

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