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Neues von der Qualifizierungsdefensive

■ In der Angestelltenkammer gab es Neuigkeiten über AB-Maßnahmen und Umschulungen

Heftig wurde vor Monaten um die Novellierung der 9. AfG -Novelle gerungen. Befürchtungen über den radikalen Kahlschlag bei ABM-Projekten schossen ins Kraut. Am Dienstag beriet die Angesteltenkammer all diejenigen, die sich allen Unkenrufen zum Trotz - mit Hilfe des Arbeitsamtes zur ABM-Kraft oder zur Umschülerin verändern wollen. Im Rahmen der „Arbeitslosenaktionswoche“ waren es jedoch weniger die vielzitierten Arbeitslosen von der Straße als die ABM -finanzierten Mitglieder aus Projekten und Arbeitsloseninitiativen, die sich für „Neues aus dem Arbeitsamt“ interessierten.

Neues hatte ihnen Christian Bruns von der Wirtschafts-und Sozialakademie der Angestelltenkammer über den Bereich „Fortbildungen-und Umschulungen“ zu erzählen. Die Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit hatte ihre Leistungen in diesem Bereich ab dem 1.1.89 um 15 Prozent ein

schränken wollen, tatsächlich waren die Leistungen im ersten Halbjahr 89 aber um 40 - 50 % zurückgegangen. Seit dem 1.1.89 ist der gesetzliche Anspruch auf Fortbildung und Umschulung in eine Kann-Bestimmung umgewandelt worden. Christian Bruns sprach von einer unerwarteten „Qualifizierungsdefensive“. Zum einen seien die Arbeitlosen durch die öffentliche Debatte um das „Arbeitsförderungsgesetz“ völlig mutlos geworden. Zum anderen würden die Berater im Arbeitsamt, dem an Weiterbildung interessierten Klientel „direkt abraten“ und die Maßnahmen für individuell „nicht notwendig“ oder für „nicht zweckmäßig“ erklären. Bruns war jedoch zuversichtlich, was die Möglichkeiten der einzelnen Umschulungswilligen anbelangt: „Die Arbeitslosen sollen sich bei den Trägern informieren und das Arbeitsamt gezielt ansprechen. Dann sollen sie auf ihrer Position verharren, ist

meine Erfahrung. Schon das sichere Auftreten auf dem Arbeitsamt reicht.“ Aus der Panik heraus, daß die Weiterbildungsmaßnahmen so stark abnähmen, hätte die Bundesanstalt in der vergangenen Woche sogar ein zusätzliches Millionenprogramm aufgelegt.

Neues gab es auch zum Thema „Arbeitsbeschaffungs-Maßnahmen“ (ABM). Derzeit dauere es oft länger als sechs Monate, bis Anträge im ABM-Ausschuß des Arbeitsamtes entschieden würden. Würden von den jeweiligen TrägerInnen AkademikerInnen beantragt, würden die Anträge teils noch länger zurückgestellt. Langfristig solle der Anteil der akademisch vorgebildeten ABM-Kräfte auf eine Quote von 20 Prozent zurückgedrängt werden.

Die positive Nachricht, die die Ökonomin Hildegard Kauluza den versammelten Wißbegierigen vom Senator für Arbeit mitbrachte: Die 14 Millionen Mark,

die ihr Referat zur Verfügung hat, um vom Arbeitsamt bewilligte AB-Maßnahmen aufzustocken, sind noch längst nicht abgerufen. Wer also nach monatelangem Warten eine mit weniger als 100 % der Gehaltskosten geförderte AB-Maßnahme zugesprochen bekommt, kann sich zuversichtlich an den 14 -Millionen-Topf des Arbeitssenators Wedemeier wenden, und sich auf bis zu 100 Prozent der Gehaltskosten aufstocken lassen.

Außerdem, so Hildegard Kaluza, werde in ihrem Ressort noch immer darüber nachgedacht, „kleineren Trägern ein Stammkräftepotential“ zu finanzieren. Nur die Frage, ob die Bremer Behörden tatsächlich wie angekündigt hunderte von ABM -Stellen in ihrem eigenen Bereich abbauen, wußte Hildegard Kaluza nicht zu beantworten: „Darüber gibt es keine Kontrolle, keine überblick.“

B.D.

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