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Haftbefehl gegen Rolf Hartung unerwartet außer Vollzug gesetzt

Düsseldorf (taz) - Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den Haftbefehl gegen Rolf Hartung, der seit neun Monaten in Bielefeld in U-Haft sitzt, in dieser Woche völlig unerwartet außer Vollzug gesetzt. Am Freitag konnte Hartung unter der Auflage, sich wöchentlich bei der Polizei zu melden, den Knast verlassen. Wie berichtet, wirft die Bundesanwaltschaft Rolf Hartung Mitgliedschaft in der RAF und die Beteiligung an zwei Anschlägen auf die Flugzeugfirma Dornier und das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz im Sommer 1986 vor. Die Bundesanwaltschaft hält Hartung für die Person, die das Warnschreiben zum Dornier-Anschlag verfaßt und in das Bekennerschreiben zum Kölner Anschlag einen Satz handschriftlich eingefügt hat. Dabei stützen sich die Ankläger ausschließlich auf ein Schriftgutachten des Hamburger Privatsachverständigen Hans Ockelmann, dessen Expertisen schon in mehreren Stammheim-Verfahren entscheidend zur Verurteilung beigetragen haben.

Im Falle von Rolf Hartung hielt die Rebmann-Behörde an Ockelmann fest, obgleich ein Schriftgutachten einer BKA -Expertin die Urheberschaft von Hartung für beide Schreiben ausschloß. Eine Beschwerde gegen den skandalös dürftig begründeten Haftbefehl hatte der Bundesgerichtshof vor Monaten abgelehnt. Das OLG Stuttgart gab nun vor Eröffnung des Hauptverfahrens dem Antrag von Rechtsanwalt Karl-Heinz Bartens auf Erstellung eines zweiten Gutachtens völlig unerwartet statt.

J.S.

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