: Todesstrafen: Bonn wartet
■ Kein Gnadengesuch Bonns im Falle für „Upington 14“
Bonn/Berlin (dpa/taz) - Während Frankreich Südafrika schon am Mittwoch abend aufgefordert hat, die „14 von Upington“, die wegen „gemeinsamer Absicht zum Mord“ an einem Polizisten im Mai zum Tod verurteilt worden waren, zu begnadigen, will Bonn abwarten. Ein Berufungsverfahren der 13 Männer und einer Frau war am Vortag vom Obersten Gerichtshof Südafrikas abgelehnt worden. Jetzt bleibt ihnen nur noch ein Gnadenappell an den Obersten Richter. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts sagte gestern, man werde „die Sache weiterverfolgen“. Es hänge davon ab, was „jetzt in Südafrika weiter geschieht, wie der Justizminister reagiert. Erst auf dessen Reaktion werden wir reagieren.“ Die französische Staatssekretärin im Außenministerium Avice hatte an den Fall „Sechs von Sharpeville“ erinnert, deren Todesurteile nach einer weltweiten Kampagne nicht vollstreckt wurden. „Die französische Regierung wünscht und verlangt, daß ihrem Gnadengesuch stattgegeben wird.“
Bundesarbeitsminister Blüm, der gestern aus Südafrika zurückkam, hatte im Rahmen seiner viertägigen Reise mehrmals gegen die Todesurteile protestiert und eine Begnadigung der „Upington 14“ gefordert. Blüm nannte auf dem Flughafen Frankfurt den Botha-Nachfolger de Klerk als „möglicherweise die letzte Chance für Südafrika“. Sonst gebe es „keine Hoffnung mehr für das Land“. Für diesen Fall schließe er auch Sanktionen nicht aus. De Klerk habe ihm jedoch zugesagt, die „Vorherrschaft der Weißen“ am Kap abzuschaffen.
Erstaunlich positiv wird Blüms Reise von der CSU aufgenommen. CSU-Generalsekretär Huber gegenüber den 'Stuttgarter Nachrichten‘: Blüm habe am Kap „Fingerspitzengefühl“ gezeigt. „Wenn sich jemand für einen vernünftigen Reformprozeß einsetzt und dabei Gewalt und Sanktionen eine klare Absage erteilt, dann findet das die Zustimmung der CSU.“
AS
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