: Freispruch für Ute und Melani Loh
Berufungsgericht in Nikosia (Nordzypern) erkannte Notwehrsituation an / Berliner Frauen hatten Vergewaltiger getötet / Haftstrafen aufgehoben / Ute Loh soll wegen Haschisch noch bis August in Haft bleiben / Große Erleichterung und Freude bei den UnterstützerInnen ■ Von Helga Lukoschat
Jubelnd fielen sich Ute und Melani Loh in Nikosia in die Arme: das Berufungsgericht in Nordzypern erkannte gestern überraschend auf Freispruch. Die beiden Berliner Frauen haben, befand das Gericht, den 20jährigen türkischen Zyprioten Özmen Tulga, der die Tochter Melanie vergewaltigt hatte, in Notwehr getötet. Damit wurde der Schuldspruch der ersten Instanz und die Haftstrafen von drei- bzw. vier Jahren aufgehoben.
Melani Loh (21) konnte sofort aus dem Gefängnis entlassen werden. Ihre Mutter Ute Loh (48) muß voraussichtlich noch bis zum 6. August in Haft bleiben. Sie war wegen des Besitzes von 55 Gramm Haschisch zu einer Haftstrafe von drei Monaten verurteilt worden.
Große Freude und Erleichterung herrschte gestern auch bei Verwandten, FreundInnen und UnterstützerInnen sowie beim Berliner Senat. Auf einen Freispruch hatte fast niemand mehr zu hoffen gewagt: so unfaßbar hart war das Urteil in erster Instanz ausgefallen. Das Gericht in Famagusta hatte die Notwehrsituation trotz erdrückender Beweislage nicht anerkannt.
Ute und Melani Loh hatten Özmen Tulga getötet, nachdem dieser die beiden Frauen am Abend des 23. Märzes in ihrem Zelt brutal überfallen und die Tochter Melani mehrfach vergewaltigt hatte. In einem verzweifelten Kampf auf Leben und Tod hatten die beiden Frauen Özmen Tulga schließlich mit einem Gürtel erdrosselt.
In ihrer Urteilsbegründung waren die RichterInnen weitgehend den Ausführugen von Staatsanwalt Altan Erdag gefolgt. Erdag hatte behauptet, die Frauen hätten Tulga im nachhinein und „aus Rache“ getötet. Die Verteidigerin der beiden Frauen waren daraufhin in die Berufung gegangen. Tatsächlich hatten Prozeß und Urteil des Gerichts in Famagusta gravierende Mängel aufgewiesen: Gegen die von der Staatsanwaltschaft angenommene Tötungsabsichten stand die Aussage eines Dorfbewohnerers. Er hatte bezeugt, die Frauen selbst hätten ihn zu der Leiche geführt und geglaubt, den Mann noch retten zu können. Ein Beweis für den verzweifelten Kampf lieferten auch die schweren Verletzungen, die Ute und Melanie Loh davongetragen hatten. Diese wurden vom Gericht bagatellisiert. Schließlich hatte eine völlig unzureichende Übersetzung dazu geführt, daß die beiden Frauen zu Statistinnen degradiert wurden. Deshalb hatte auch die Verteidigung darauf verzichtet, die Frauen ins Kreuzverhör zu nehmen. In der Verhandlung waren lediglich die Aussagen „unter Schock“ berücksichtigt worden, die die beiden Frauen unmittelbar nach dem schrecklichen Geschehen in der Fortsetzung Seite 2
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ersten polizeilichen Vernehmung zu Protokoll gegeben hatten. Der Prozeß in Zypern hatte große öffentliche Beachtung gefunden. Die Berliner Frauensenatorin Anne Klein hatte sich persönlich für Ute und Melani Loh eingesetzt und an den ersten Prozeßtagen in Zypern teilgenommen. Für den UnterstützerInnen
Kreis dankte die Professorin Barbara Schaeffer-Hegel allen Frauen und Männern, die die beiden Frauen persönlich unterstützt haben.
Die Familie Loh hatte erhebliche finanzielle Belastungen. Spenden sind deshalb nach wie vor erwünscht. Auch die für kommenden Sonntag geplante Versteigerung von Werken namhafter Künsterlinnen wird daher stattfinden: 20 Uhr, Galerie Papyri, Kaiser Friedrich Straße 4a. Daran beteiligen sich u.a. Gisela Breitling, Sarah Haffner und Birgit Kleber.
Spendenkonto: Berliner FrauenfrAKTION, Halina Bendkowski/Alexandra Goy, Stichwort „Zypern“, BFG Berlin, Konto-Nummer: 1623999000, BLZ 100 101 00.
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