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Pelztierfarmern soll's ans Leder gehen

„Menschen für Tierrechte“ erstattet Strafanzeige gegen 42 Pelztierfarmen / Abschaffung der Pelzwirtschaft gefordert / Organisation nennt Gesetzentwurf zum Tierschutz erschreckend dürftig  ■  Aus Frankfurt Michael Blum

Der Bundesverband „Menschen für Tierrechte“ hat Strafanzeigen gegen insgesamt zweiundvierzig Betreiber sogenannter „Pelztierfarmen“ erstattet. Wie der Verbandsvorsitzende, Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper, während einer Pressekonferenz am Montag in Frankfurt mitteilte, seien bereits im Mai die Verfahren bei einundzwanzig Staatsanwaltschaften im Bundesgebiet eingeleitet worden.

Betroffen davon seien rund ein Drittel aller „Pelztierfarmen“ in allen Flächenländern mit Ausnahme des Saarlandes. Seine Organisation wolle mit der bundesweit einmaligen Aktion „zur Abschaffung der Pelztierwirtschaft beitragen“. „Es ist verwerflich, Tiere zugunsten wirtschaftlicher Interessen und für Modezwecke zu quälen und zu töten.“ In der Bundesrepublik gebe es 115 Anlagen zur „qualvollen Zucht und Haltung“ und „grausamen Tötung“ von jährlich mehr als 300.000 Pelztieren.

Die von den TierschützerInnen zur Anzeige gebrachten „Betriebe verstoßen besonders kraß gegen Anforderungen des Tier- und Umweltschutzes“, sagte von Loeper. Behördliche Untersuchungen seien bereits eingeleitet worden, vier der zweiundvierzig Betriebe wären zwischenzeitlich aufgegeben worden. Gegen die Betriebe könnten Geldstrafen, aber auch Schliessungsverfügungen ergehen.

Entsprechende Ermittlungen nach vier Anzeigen der Organisation im Jahr 1987 seien in erster Instanz eingestellt worden. „Die Staatsanwaltschaften werden quasi zu Mittätern“, folgerte der Fachbeirat der Organisation, Edmund Haferbeck. Die Gründe lägen dafür in fehlenden gesetzlichen Verordnungen. Zwar gebe es seit 1972 das Tierschutzgesetz, in diesem Bereich fehlten jedoch gesetzliche Regelungen. Eine von der Bundesregierung geplante Verordnung führe nur zur Legalisierung der lebenslangen Käfighaltung. „Das Bonner Vorhaben widerspricht der im Tierschutzgesetz vorgeschriebenen art- und verhaltensgerechten Unterbringung aller Tiere in der Obhut des Menschen“, meinte von Loeper. Als erschreckend dürftig bezeichnete er den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Tierschutzes im Zivilrecht. Die Vorlage trage weder zur Abschaffung der millionfachen Tierversuche noch zur Überwindung der quälerischen Massentierhaltung bei. Auch die Leiden der Pelztiere und Mißstände in Schlachthöfen blieben bei der geplanten Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches unberührt. Seine Organisation fordere die Anerkennung von Tieren als rechtsfähige Mitgeschöpfe und die Einsetzung von unabhängigen Tierschutzbeauftragten.

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