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„Hertha-Fans“ verurteilt

■ Haft für rechtsradikale Aktionen

Mit zwei Jahren Jugendstrafe ohne Bewährung und einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung gegen die beiden Hauptakteure endete der Prozeß gegen neun „Hertha-Fans“, die sich eine ganze Latte ausländerfeindlicher und rechtsextremistischer Straftaten zuschulden kommen ließen. Neben mehrfacher Körperverletzung handelte es sich dabei u.a. um die Verwendung und Verbreitung verbotener nationalsozialistischer Kennzeichen, Volksverhetzung, Widerstand und Beleidigung. Die meisten dieser Straftaten begingen die Angeklagten während oder nach Hertha-Spielen: „Sieg-Heil„-Rufe, ausländerfeindliche Parolen, Beamtenbeleidigung und Anmache von Ausländern. Ein aussagewilliger Zeuge eines solchen Vorfalls wurde bedroht: „Das ist deine Todesanzeige.“ In einem U-Bahnhof wurden drei zufällig anwesende Studenten von einer Gruppe Jugendlicher, unter denen sich zwei der Angeklagten befanden, als „Rotfaschisten“ beschimpft und verprügelt. Eine organisierte Gruppe stellen die jungen Rechten nicht dar. Sie kennen sich von der Schule und von Hertha-Spielen. Nach so einem Spiel so gaben sie an - kann es schon mal vorkommen, „daß man Stimmungslieder singt, die dann von anderen völlig falsch aufgefaßt werden“ - die Rede ist vom „Horst-Wessel-Lied“. An einige Taten konnten sie sich überhaupt nicht mehr erinnern, und ansonsten war immer nur der Alkohol schuld. Ein Teil der Angeklagten war „nur“ an jeweils einer Tat beteiligt. Deshalb wurde in vier Fällen das Verfahren gegen Arbeitsauflagen bzw. Geldbußen eingestellt.

F.Kreißig

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