piwik no script img

Verfassungsgerichtsurteil zur Presseförderung

Karlsruhe (dpa) - Staatliche Fördermaßnahmen für die Presse sind grundsätzlich zulässig, dürfen jedoch bestimmte Meinungen oder Tendenzen weder begünstigen noch benachteiligen. In einem Beschluß legte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zum ersten Male fest, welche Anforderungen das Grundrecht der Pressefreiheit an die staatliche Förderung stellt. (Akz: 1 BvR 727/84 Beschluß vom 6. Juni 1989)

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen