: Kaum Aussicht auf Gnade für Koksgeneräle
■ Vollstreckung der Todesurteile gegen General Arnaldo Ochoa und drei weitere Offiziere schien gestern unausweichlich / Amnesty international protestiert weltweit / Auch der Papst bittet um Gnade / Kubanischer Presseattache: „Amnesty kann sagen, was es will“
Berlin (taz) - Die Vollstreckung der Todesurteile an General Arnaldo Ochoa, Oberst Antonio de la Guardia, Kommandant Amado Padron Trujillo und Hauptmann Jorge Martinez Valdes schien Dienstag unausweichlich. Die vier Offiziere waren am Freitag von einem Kriegsgericht wegen Hochverrats, Drogenschmuggels und „feindlichen Handlungen gegen eine ausländische Macht“ zum Tode verurteilt worden. Nach eigenen Geständnissen hatten die Offiziere seit 1986 Kokain über Kuba in die USA geschmuggelt. Am Montag hatte der kubanische Staatsrat unter Vorsitz des Staats- und Parteisekretärs Fidel Castro die Urteile bestätigt. Die Menschenrechtsorganisation amnesty international appellierte an die kubanische Regierung, die Todesurteile nicht zu vollstrecken, und rief zu dringenden Protestaktionen auf. Auch der Papst bat im Vatikan um Gnade für den ehemaligen Oberbefehlshaber der kubanischen Truppen in Angola und seine Komplizen.
Der Fall sei „abgeschlossen“, und die Todeskandidaten hätten „keine Chance mehr“, erklärte der taz gegenüber der kubanische Presseattache Rene Valera in Bonn. Eine ebenfalls von der taz befragte kubanische Journalistin meinte: „Nach all dem, was Ochoa und seine Komplizen verbrochen haben, würde das kubanische Volk eine Begnadigung nicht akzeptieren“. In stundenlangen Fernsehübertragungen hatte das kubanische Fernsehen in den letzten Wochen Ausschnitte aus den Gerichtsverhandlungen gegen die Offiziere gezeigt und so Stimmung für eine harte Strafe unter der Bevölkerung geschaffen. General Arnaldo Ochoa, einer der fünf Offiziere, die den Titel „Held der Revolution“ tragen, war bis zum Bekanntwerden seiner Drogen-Connection ein beliebter General. Für Dienstag abend kubanischer Zeit ist die Fernsehübertragung einer Rede Fidel Castros vor dem Staatsrat geplant, in der vom „Maximo Lider“ eine Rechtfertigung der Todesurteile erwartet wird.
Nach amtlichen Statistiken sind in Kuba zwischen 1959 und 1987 insgesamt an 237 Menschen Todesurteile vollstreckt worden. Das letzte Todesurteil wegen „Verstoßes gegen die Staatsicherheit“ wurde 1984 gefällt, als Luis LLanes Aguila, des „Terrorismus, der Sabotage und der Feindpropaganda“ beschuldigt, hingerichtet wurde.
Hinrichtungsmethode ist in Kuba das Erschießen durch ein Exekutionskommando. Der Zeitpunkt der Urteilsvollstreckung wird nicht öffentlich bekanntgegeben, und die Hinrichtung erfolgt normalerweise kurz nach der Entscheidung des Staatsrates.
Zu den Protesten von amnesty international, das zu einer „dringenden“ Briefaktion an die kubanische Regierung aufgerufen hat, bemerkte der kubanische Presseattache in Ost -Berlin: „Amnesty kann sagen, was es will. Wir glauben nicht an amnesty. Es handelt sich um ein internes Problem Kubas, und da hat amnesty keine Kompetenzen.“ Amnesty hat in den letzten Monaten weltweit die Kampagne zur Abschaffung der Todesstrafe verstärkt. Im Falle Kubas bemerkt die Menschenrechtsorganisation zudem, „daß politische Entscheidungen einen unangemessenen Einfluß auf Prozeßführung und Ausgang dieses Gerichtsverfahrens gehabt haben könnten“.
C.K.
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