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Kindergeld auch für Kinder in der Türkei

Kassel (ap) - In der Bundesrepublik arbeitende Türken haben auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn ihre Kinder in der Türkei leben. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel auf Grundlage des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens entschieden. Haben die Kinder das 16.Lebensjahr vollendet, gibt es wie für deutsche Kinder nur dann weiter Kindergeld, wenn sie noch in der Ausbildung sind.

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