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Keine Gemeinsamkeiten gegen REPs

■ Eine Studie der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung spricht sich gegen Protest auf breiter politischer Grundlage aus / Zulauf der REPs soll sich auch aus der „Enttabuisierung“ rechtsradikaler Themen erklären

Berlin (taz) - Keine Gemeinsamkeit im Kampf gegen die „Republikaner“: Mitarbeiter der CDU-nahen Konrad-Adenauer -Stiftung haben in einem jetzt vorgelegten Papier davor gewarnt, die „populistisch-rechtsradikale Partei“ durch „Protest auf breiter politischer und gesellschaftlicher Grundlage“ ausgrenzen zu wollen. Wer dies wie SPD, Grüne und Gewerkschaften versuche, lasse sie „bereits als eine in der Gesellschaft fest etablierte Partei mit tiefer Verankerung erscheinen“. Nach der Untersuchung von Programmaussagen und den Stellungnahmen führender „Republikaner“ ziehen die Autoren den Schluß, die „Republikaner“ könnten auch nicht „als rechtsextremistische, das heißt verfassungsfeindliche Partei bezeichnet werden“.

Aus konservativer Sicht gilt weiter: Die mit dem Generationswechsel zunehmende Enttabuisierung rechtsradikaler Themen und Positionen hat zum Aufstieg der „Republikaner“ beigetragen. Die „Republikaner“ strebten einen „Brückenschlag zwischen national-eingestellten, konservativen Wählern einerseits und dem Wählerpotential der traditionellen rechtsextremistischen Parteien anderseits“ an. Das Bonner Papier der CDU-Stiftung fällt weit hinter eine frühere Studie der Schwesterpartei CSU zurück. Im Vorfeld des Europawahlkampfes hatte CSU-Generalsekretär Erwin Huber am ersten Juni über die REPs geurteilt: „Die demokratischen Spielregeln sind Form und nicht mehr Inhalt. Recht und Ordnung werden nicht verkündet im Sinne des Rechtsstaates, sondern im Sinne einer selbsternannten Elite von sogenannten besseren Deutschen, die zwar alles kritisieren, aber auf keine wichtige Frage unserer Zeit eine schlüssige Antwort wissen.“

Das Aufkommen der „Republikaner“ ist nach Ansicht der Grünen-Politikerin Antje Vollmer nicht Notstand, sondern „Normalfall der Demokratie“. Im 'ZDF‘ sagte sie gestern, natürlich wünsche sie sich die „Republikaner“ nicht. „Aber warum sollen ausgerechnet wir mit unserer Geschichte als einziges westeuropäisches Land keine Rechtsradikalen haben.“ Es gebe aber gute Chancen, das „Dumpfe und Lächerliche“ der „Republikaner“ mit demokratischen Mitteln bloßzustellen.

Die von REP-Chef Schönhuber vollmundig angekündigten gerichtlichen Schritte gegen die Vorwürfe rund um seine Person erweisen sich zunehmend als Schlag ins Wasser. Die Pressekammer des Münchner Landgerichts lehnte am Freitag den Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen das 'ZDF‘ wegen des Films Die Führerpartei ab. Ingrid Schönhuber, Ehefrau des Bundesvorsitzenden, hatte die Verfügung beantragt. Frau Schönhuber wollte dem 'ZDF‘ die Behauptung verbieten lassen, sie habe als Anwältin im Dienst der Partei für Ausschlußverfahren Honorare in fünfstelliger Höhe gefordert. Schönhubers Ehefrau mußte vor Gericht einräumen, daß sie tatsächlich knapp 15.000 Mark aus der Wahlkampfkostenerstattung nach der Bayernwahl 1986 gefordert hat. Bereits zuvor hatte das 'ZDF‘ zwei Gegendarstellungsbegehren der „Republikaner“ gegen den Film zurückgewiesen, in dem Franz Schönhubers dominierende Rolle dargestellt und behauptet worden war, mit den Mitteln aus der Wahlkampfkostenerstattung wolle die Partei Altschulden abdecken.

Auch die Schlammschlacht unter den Berliner REPs geht weiter. Der am 7.Juli überraschend gewählte Parteivorsitzende Bernhard Andres revanchierte sich mit einem Parteischiedsverfahren gegen den Fraktionsgeschäftsführer Rudolf Kendzia dafür, daß die Fraktion seine Wahl zum Parteichef torpedieren wollte. Kendzia hatte Andres, gegen den auch wegen Veruntreuung und Körperverletzung ermittelt wird, vorgeworfen, er habe als Fraktionsvorsitzender Beschlüsse gefaßt, die ihn bei einer Umsetzung der strafrechtlichen Verfolgung aussetzen würden. Die Fraktion beschrieb Andres‘ Vorgehen schlicht als „Rachefeldzug“.

wg

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