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Nach Hungerstreik Isolationshaft aufgehoben

■ Frankreich: Richter verfügt „normale Haft“ für Gefangene der Action Directe nach über 80 Tagen Hungerstreik für Zusammenlegung

Paris (afp/taz) - Die vier führenden Mitglieder der französischen Action Directe (AD), die sich seit dem 20.April im Hungerstreik befinden, haben einen Teil ihrer Forderungen nach Aufhebung der Isolationshaft durchgesetzt. Nach einer richterlichen Verfügung sollen Jean-Marc Rouillan, Nathalie Menigon, Joelle Aubron und George Cipriani ihre Strafen künftig unter angeblich „normalen“ Haftbedingungen verbüßen, wie gestern in Paris offiziell bekannt wurde. Die vier AD-Mitglieder waren am 14.Januar wegen Ermordung des Renault-Chefs zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Beendigung der „nach dreijähriger Anwendung unangemessenen“ Isolierung bedeute laut Justiz jedoch keine Zusammenlegung in einer gemeinsamen Zelle, wie sie die vier Hungerstreikenden ebenfalls verlangt hatten. Das verbiete die Straßprozeßordnung, weil sie noch in anderen Fällen gemeinschaftlich angeklagt sind. Die AD -Gründungsmitglieder waren am 7.Juli in ein Gefängniskrankenhaus eingeliefert worden. Ihre Anwälte hatten in der vergangenen Woche in einem Kommunique versichert, ihre MandatInnen lägen nach einem 85tägigen Hungerstreik „in den französischen Gefängnissen im Sterben“ und würden jeden medizinischen Beistand verweigern. Reaktionen der Gefangenen oder ihrer Anwälte gab es bei Redaktionsschluß noch nicht.

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