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Mittelalter-betr.: Gotteslästerungsprozeß in Würzburg

betr.: Gotteslästerungsprozeß in Würzburg

„Das Mittelalter lebt!“ - Im Verlauf des sich über ein Jahr (in drei Verhandlungsterminen) hinziehenden „Gotteslästerungsprozesses“ gegen den renommierten Freiburger Rechtsanwalt Gottfried Niemitz konnte man sich „als Publikum“ davon überzeugen.

„Das Kreuz bleibt hängen“, befand Richter Karl Heinz Straub, obwohl Niemitz in seiner Protestrede (Trennung von Kirche und Staat) anhand eines Bundesverfassungsgerichts -Urteils den Nachweis der Verfassungswidrigkeit erbringt. Die Arroganz christkatholischer Macht durfte sich im Gerichtssaal voll ausleben. Ein Affront auch gegenüber einer großen Anzahl anwesender Atheisten.

Nicht genug damit. Da verführte das Würzburger bischöfliche Ordinariat zwei Menschen zum Meineid. (...) Was der Staatsanwalt seit langem wußte, die Vorführung des Videofilms im Gerichtssaal am 10.6.1989 dokumentiert den meineidlichen Schwur der beiden Zeugen nochmals. Es erfolgt immer noch keine Anklage gegen die beiden Denunzianten.

Gegen jeden „Normalbürger“ wäre von jedem Gericht in der BRD, in Kenntnis eines Verbrechens, längst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, die Angeklagten (der Gesetzgeber sieht für Meineid eine Mindest -Gefängnisstrafe von einem Jahr vor) verurteilt und ihrer gerechten Strafe zugeführt worden. Nicht so in der Bischofsstadt Würzburg im Kiliansjahr, und dies ist letztendlich der größte Skandal in dieser Prozeß-Farce.

Karl Heinz Klaiber, Würzburg

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