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Referatsleiter Manzke freigesprochen

Der ehemalige Referatsleiter aus der Senatsbauverwaltung, Hans Manzke, wurde vor dem Landgericht vom Vorwurf des Meineides freigesprochen. Dem 56jährigen Angeklagten wurde angelastet, als Zeuge unter Eid nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Ursprung des jetzigen Strafverfahrens war ein Telefonat mit einem Regierungsdirektor der Bauverwaltung im September 1987, kurz nach Manzkes Verurteilung zu drei Jahren Haft wegen Vorteilsannahme und Meineides.

In dem Telefongespräch soll Manzke gesagt haben, „er wisse genau, daß vier Leute Geld bekommen haben“. Er hatte von einem Mißverständnis oder Hörfehler seitens des Regierungsdirektors gesprochen. Er habe, so Manzke, stattdessen gesagt, er kenne viele, die den gleichen Vorwürfen ausgesetzt gewesen seien wie er.

Zugunsten des Angeklagten ging das Gericht davon aus, daß ein solcher Irrtum oder Hörfehler nicht auszuschließen sei. Statt „viele“ könne der Regierungsdirektor auch das ähnlich klingende Wort „vier“ gehört haben. Eine derartige Verwechslung hatte die Staatsanwaltschaft allerdings ausgeschlossen. Der Anklagevertreter hatte vor einer Woche 21 Monate Haft ohne Bewährung beantragt. Der Regierungsdirektor hatte zuvor als Zeuge erklärt, er telefoniere immer mit seinem gesunden Ohr und habe nichts mißverstanden.

dpa

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