Straßen(Seitenwechsel)

■ Beim Seitenwechsel vom oppositionellen Abgeordneten zum Verkehrssenator änderte sich bei Horst Wagner auch die Meinung über eine Ampelanlage an der TU

Die Überquerung der Straße des 17.Juni sei lebensgefährlich. Man müsse handeln, bevor es den ersten Verkehrstoten gebe. Dieser Auffassung war der Abgeordnete Horst Wagner (SPD), damals Mitglied im Kuratorium der TU, im Februar diesen Jahres. In der Zwischenzeit wurde aus dem Abgeordneten Horst Wagner der Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe. Und in in dieser Funktion scheint er die Dringlichkeit des Handels und auch die Gefährlichkeit des Überganges anders einzuschätzen. Wie der AStA der TU zu seinem Erstaunen erfahren mußte, dürfen die StudentInnen nämlich noch bis zum Wintersemester 1990/91 warten. Dann erst soll die 1,5 Millionen Mark teure Ampelanlage fertig sein, damit sie sicheren Schrittes die Straße des 17.Juni überqueren können.

Alle Autofahrer kennen die Menschenmassen, die sich täglich zwischen Mathematik- und Hauptgebäude der Technischen Universität hin und her bewegen. Ob die InformatikerInnen Essen gehen wollen, hängt von ihrem Mut und nicht von ihrem Hunger ab, denn auf dem Weg zur Mensa müssen sie die dreispurige Rennstrecke zwischen Ernst-Reuter-Platz und Siegessäule überqueren. Und dies mehrmals, denn frau/man muß schließlich auch wieder zurück.

In Anbetracht dieser täglich wiederkehrenden Gefahr griffen die StudentInnen im Wintersemester 1988/89 zur Selbsthilfe. Beinahe täglich griffen verkehrspolitisch engagierte StudentInnen zum Pinsel und malten einen Zebrastreifen auf die Straße, der ebenso regelmäßig unter Polizeischutz wieder übermalt wurde. Der Zebrastreifen wurde schließlich sogar in den Forderungskatalog der streikenden StudentInnen aufgenommen.

Zustimmung dürfte Wagners Aufschub jedoch bei Landespolizeidirektor Kittlaus finden. Dieser hatte den StudentInnen Ende Februar mitgeteilt, daß seiner Ansicht nach sämtliche Voraussetzungen für eine Lichtzeichenanlage (LZA) oder einen Fußgängerüberweg (sogenannter „Zebrastreifen“) fehlen würden. Eine Ampelanlage sei nicht notwendig, so Kittlaus Argumentation, da der betroffene Personenkreis im allgemeinen verkehrstüchtig sei.

maer