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Gesetzeswidrige Praktiken auf dem Berliner Wohnungsmarkt

Die Berliner Mietergemeinschaft hat bei ihrer Beratungsarbeit in den letzten Monaten festgestellt, daß immer mehr Makler überhöhte Vermittlungsgebühren verlangen. Dies „geschieht“ offensichtlich unter Ausnutzung der zunehmenden Wohnungsnot und der rechtlichen Unkenntnis vieler Wohnungssuchender, heißt es dazu in einer Presseerklärung der Gemeinschaft, die im folgenden drei „typische Bespiele“ nennt.

So habe eine Maklerfirma namens „KLEPA“ für die Vermittlung einer Wohnung fast das doppelte der gesetzlich zulässigen Provision kassiert. Dabei dürften die Makler laut Wohnungsvermittlungsverordnung maximal zehn Prozent der Jahreskaltmiete vom Mieter verlangen. Gang und gäbe geworden sei auch, daß Makler auf die zulässige Provison von zehn Prozent zusätzlich 14 Prozent Mehrwertsteuer draufschlügen. Ferner komme es immer wieder vor, daß unseriöse Makler für die Vermittlung einer Sozialwohnung eine Provison zu kassieren suchten, obwohl für die Vermittlung öffentlich geförderter Wohnungen keine Gebühr verlangt werden dürfe.

Die Mietergemeinschaft forderte den Senat auf, „schnellstens“ Maßnahmen gegen diese zunehmenden und gesetzeswidrigen Praktiken zu ergreifen, um auf dem Berliner Wohnungsmarkt für Rechtssicherheit zu sorgen.

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