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Polizist erschoß Hund aus Notwehr

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat jetzt das Verfahren gegen einen Polizisten eingestellt, der am 4. Februar beim Räumen einer Party einen großen Hund erschossen hatte. Der betreffende Polizist habe aus Notwehr gehandelt, stellte die Ermittlungsbehörde gestern fest.

dpa

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