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Einreiseverbot für Polen

■ Illegal handelnde Polen dürfen ein Jahr lang nicht nach Berlin einreisen / Bisher wurden unbefristete Ausweisungen verhängt

Beim illegalen Handel in Berlin ertappte polnische Touristen werden weiterhin ausgewiesen, dürfen jetzt aber nur noch ein Jahr lang nicht mehr in die Stadt zurück. Damit wird die bisherige Praxis, unbefristete Ausweisungen zu verhängen, abgemildert. Eine entsprechende Anweisung erteilte die Innenverwaltung am Donnerstag der Ausländerbehörde. Die Befristung wurde veranlaßt, weil die Innenverwaltung eine unbefristete Ausweisung als unverhältnismäßig harte Sanktion ansehe, heißt es in einer Mitteilung des zuständigen Staatssekretärs Detlef Borrmann.

Unbefristete Ausweisungen sollen nur noch gegen „Profis“ verhängt werden - wenn die Handelstätigkeit schon nach dem äußeren Bild besonders großen Umfang angenommen hat, oder ein polnischer Tourist trotz befristetem Verbot illegal wieder in die Stadt kommt. Seit Anfang Juni bekamen laut den Angaben 911 Polen eine unbefristete Ausweisung in den Paß gestempelt. Sie dürfen nun nach einem Jahr wieder einen Antrag auf Einreise nach West-Berlin stellen.

In der vergangenen Woche registrierte der Zoll über 21.000 Polen, die mit einem Touristenvisum in die Stadt kamen. Gegenüber Mitte Juni habe sich die Zahl damit fast halbiert. Mitte Juni hatte der Senat den sogenannten Krempelmarkt geschlossen, auf dem polnische Touristen mit Tieren, Genuß und Lebensmittel handelten. Die Hoffnung der Behörden, daß nach dem Verbot nur noch Trödel angeboten werde, hatte sich nicht erfüllt. Der illegale Handel, bei dem teilweise hochwertige Waren wie Pelzmäntel und nagelneue Kinderkleidung feilgeboten wurden, verlagerte sich in Seitenstraßen und auch in andere Bezirke.

dpa

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