: Amtsmißbrauch im Wohnungskampf
■ Kultur-Pressereferentin benutzte Senatsbriefpapier und Dienstpostversand für ihre Wohnungssuche / Die Verfehlungen wurden „scharf gerügt“
Die Pressereferentin der Kultursenatorin Martiny, Alice Franck, hat für ihre Wohnungssuche amtliche Briefbögen des Senats benutzt. Das verbreitete gestern die CDU-Fraktion in einer Presseerklärung. Der Kultur-Staatssekretär Hanns Kirchner, der die Senatorin während ihres Urlaubs vertritt, erklärte auf Nachfrage, er habe die Pressereferentin für ihre Verfehlungen „scharf gerügt“. Kirchner verwies darauf, daß Alice Franck den Betrag von 25Mark für Porto inzwischen rückerstattet habe.
Kirchner bestätigte, daß Alice Franck am 22.Juli rund 40 Wohnungsgesuche auf amtlichen Briefbögen über dem Dienstpostversand an Makler und Hausverwaltungen verschickt hatte. Kirchner versicherte erst gestern von dieser Verfehlung erfahren zu haben. Er habe Alice Franck sofort zur Rede gestellt und ihr eine heftige Rüge erteilt. In dem Gespräch habe er keinen Hehl daraus gemacht, daß er ihr Verhalten ausgesprochen „dämlich“ finde. Sie habe sich damit entschuldigt, nicht gewußt zu haben, daß dies nicht erlaubt sei. „Natürlich“ habe sich die Pressereferentin durch die Benutzung des Amtsbriefpapiers versprochen, schneller eine Wohnung zu finden, räumte der Staatssekretär ein. Ihr Verhalten könne zwar nicht zu geduldet werden, es sei aber aufgrund der schlechten Wohnungssituation in Berlin nicht ganz unverständlich. Nach Angaben von Kirchner hat Alice Franck inzwischen eine Wohnung gefunden, aber nicht mit Hilfe der Amtsbriefe, wie der Staatssekretär auf Nachfrage der taz versicherte, sondern aufgrund „anderer Bemühungen“.
Der kulturpolitische Sprecher der CDU, Uwe Lehmann-Brauns, war gestern offensichtlich von Schamonies Betonfunk 100,6 auf die „heiße“ Fährte des Amtsmißbrauchs gebracht worden. Der Privatsender war offenbar von einem Makler informiert worden, der den Schrieb auf den Tisch bekommen hatte. In einer CDU-Pressemitteilung, die zusammen mit einer Kopie des Wohnunggesuchs der Pressereferentin an die Zeitungsredaktion verschickt worden war, sprach Lehmann-Brauns von einem „eklatanten Fall“. Er verwies darauf, daß diese „Form der amtlichen Recherche in privaten Angelegenheiten“ von Alice Franck auch deshalb „ungewöhnlich“ sei, weil sie in dem Schreiben sogar gesetzlich verbotene Abstandszahlungen für den Nachweis einer Wohnung angeboten habe. Als „Gipfel dieses Vorspielens eines öffentlichen Wohnungsinteresses“ bezeichnete Lehmann-Brauns die Benutzung amtlicher Briefumschläge, „deren Porto aus der Kasse der Senatsverwaltung und damit der Steuerzahler stammen“.
plu
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