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„Eigentum allein des Volks von Lettland“

Deklaration über die Souveränität Lettlands  ■ D O K U M E N T A T I O N

Für die gestern begonnene Sitzung des Obersten Sowjets der Lettischen Sowjetrepublik hat die Volksfront Lettlands die Abgeordneten aufgefordert, analog zu schon existierenden Erklärungen der Obersten Sowjets in Estland und Litauen die folgende Deklaration über die staatliche Souveränität Lettlands zu verabschieden:

-Im Hinblick darauf, daß am 18.November 1918 die Republik Lettland verkündet worden ist, deren souveräne Staatlichkeit de jure auch noch heute weiterbesteht;

-im Bewußtsein, daß infolge der Verbindlichkeiten, die aus dem am 23.August 1939 zwischen der UdSSR und Deutschland geschlossenen Vertrag und dessen geheimen Zusatzprotokollen erwachsen sind, Lettland von der UdSSR annektiert worden ist und das Volk von Lettland 1940 seine staatliche Souveränität verloren hat;

-in Anbetracht der Notwendigkeit, die souveräne Macht des Volks von Lettland in seinem Staat zu erneuern,

nimmt der Oberste Sowjet der Lettischen SSR die folgenden Änderungen in der Verfassung der Lettischen SSR vor:

Artikel 11: Der Boden, seine Schätze, die inneren und äußeren Gewässer, Wälder und andere natürliche Ressourcen wie auch der Luftraum über der Republik, der zu ihrem Territorium gehörende Kontinentalschelf und die Wirtschaftszone in der Ostsee sind der nationale Reichtum der Republik und Eigentum allein des Volks von Lettland.

Alle Grundproduktionsmittel wie auch das Eigentum von Banken, Unternehmen, Landwirtschaftsbetrieben und anderen juristischen Personen und Bürgern und alle historischen und kulturellen Schätze Lettlands sind im vollen Umfang der Rechtsprechung der Republik unterworfen.

Artikel 71: In der Lettischen SSR sind nur die Gesetze in Kraft, die von ihrem Obersten Sowjet verabschiedet worden sind. Gesetze der UdSSR und Rechtsakte der Staatsmacht und der Verwaltungsorgane der UdSSR treten nur dann in der Lettischen SSR in Kraft, wenn sie zuvor auf festgelegte Weise im Obersten Sowjet der Lettischen SSR ratifiziert oder bestätigt worden sind. Deren Wirksamkeit kann mit einem Beschluß des Obersten Sowjets der Lettischen SSR eingeschränkt oder ausgesetzt werden. (Aus: 'Padomju Jaunatne‘, 15.Juni 89)

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