Alliierte torpedieren Pätzolds Personalpolitik

■ Neuer Verfassungsschutz-Vize Kitscha von den Alliierten abgelehnt / Verwaltungsgericht gibt von Pätzold versetztem VS-Senatsrat recht / CDU-Wienhold: Pätzold ist einfach nicht belehrbar - nur Alliierte und Gerichte können ihn stoppen

Zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen haben die Alliierten mit ihrem Vetorecht in die Innenpolitik der Stadt eingegriffen. Der von Innensenator Pätzold für das Amt des Vizechefs des Verfassungsschutzes (VS) vorgesehene Jurist Kitscha ist von den Alliierten wegen „mangelnder operativer Erfahrung“ für diesen Posten abgelehnt worden. Von ihrem Vetorecht haben die Alliierten in der Vergangenheit äußerst selten Gebrauch gemacht. Die Senatsverwaltung für Inneres wollte den Vorfall gestern noch nicht kommen tieren.

Bereits im Juni hatten die Alliierten die vom Innensenat vorgesehene Umstrukturierung der Polizeiführung blockiert. Der Leitende Landespolizeidirektor Kittlaus, der nach dem Polizeipräsidenten und seinem Vize an dritter Stelle in der Polizeihierarchie steht, sollte nach dem Willen der Koalition ab September auf den weniger einflußreichen Posten des Landeskriminaldirektors versetzt werden. Ab September sollte es dann statt des Leitenden Landespolizeidirektors, mit Zuständigkeit für alle Polizisten in der Stadt, den Posten des Landeskriminaldirektors und den neueingerichtetetn Posten eines Landesschutzpolizeidirektors geben. Die Alliierten, die nach dem Besatzungsrecht vom Kommissar an jede Personalentscheidung genehmigen müssen, verhinderten zunächst diese Umstrukturierung, gaben aber wenige Wochen später dann doch noch ihre Zustimmung.

Erst vor drei Tagen hatte der ehemalige Referatsleiter „Linksextremismus und Auswertung“ im Verfassungsschutz, Bakker, beim Verwaltungsgericht einen Teilsieg errungen. Senatsrat Bakker war nach der Regierungsübernahme durch Rot -Grün von Pätzold unverzüglich von seinem Posten abgelöst und in die Verwaltung versetzt worden. Dagegen hatte Bakker mit dem Ziel geklagt, wieder auf seinen alten Posten zurückkehren zu können. Das Verwaltungsgericht hatte Bakker lediglich in dem Punkt recht gegeben, daß die neue Tätigkeit Bakkers für einen Beamten der Besoldungsgruppe 2 nicht zumutbar sei. „Auf keinen Fall kommt Herr Bakker wieder auf seinen alten Posten. Das würde zu einer erheblichen Belastung des Betriebsklimas führen“, erklärte der Sprecher der Senatsverwaltung für Inneres zum Teilerfolg Bakkers. Der CDU-Sicherheitsexperte und Ex-Kripomann, Wienhold, sieht das ganz anders: Das sei eine noch nie dagewesene Mißachtung von Gerichtsurteilen, wenn die Innenverwaltung nunmehr den erneuten Versuch unternehme, Bakker von seinem Arbeitsplatz im Verfassungsschutz fernzuhalten.

Der Innensenator macht Bakker für eine ganze Reihe von „Fehlentwicklungen“ im VS verantwortlich. So soll es jener Bakker gewesen sein, der unter anderem dafür gesorgt haben soll, daß ein Bericht über rechtsradikale Tendenzen in der CDU-Nachwuchstruppe Junge Union in die Rubrik „harmlos“ heruntergestutzt wurde.

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