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Beratungsgesetz festgefahren

■ FDP sieht das geplante Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommen / Koalitionsverhandlungen festgefahren

Berlin (taz) - Ein Beratungsgesetz zum Paragraph 218 wird es in dieser Legislaturperiode höchstwahrscheinlich nicht mehr geben. Nach langem Tauziehen zwischen den christlich -liberalen Regierungspartnern bewegt sich nun offenbar „überhaupt nichts“ mehr. So sieht es zumindest die Liberale Irmgard Adam-Schwaetzer. Die stellvertretende FDP -Vorsitzende gibt auch einem geplanten Gesetz zur Vergewaltigung in der Ehe vor den Bundestagswahlen im kommenden Jahr keine Chance, wie sie gegenüber der 'FR‘ erklärte.

Die Schuld für das Rien-ne-va-plus in Sachen Beratungsgesetz liegt nach Auffassung der Freidemokratin bei den BayerInnen. Dort beharren nämlich Landesregierung und CSU trotz zahlreicher Verhandlungsrunden weiterhin auf einer „Länderklausel“, die es ihnen erlauben würde, ihr wesentlich schärferes Landesberatungsgesetz auch in Zukunft beizubehalten. Vor einem Jahr hatte die FDP allerdings bereits einmal signalisiert, daß sie gegebenenfalls dieser Länderklausel zustimmen würde, wenn die CSU in anderen umstrittenen Punkten des Beratungsgesetzes, wie der unbedingte Vorrang des „Schutz des ungeborenen Lebens“, der personellen Trennung von Beratung und Indikation und der Fortbildungspflicht für beratende und Indikationen ausstellende ÄrztInnen, zu Abstrichen bereit sei. Ein kompromißfähiger Entwurf wurde bis heute nicht daraus.

Auch für das geplante Gesetz zur Vergewaltigung in der Ehe scheint keine Einigung in Sicht. Während die FDP die weitgehende Gleichbehandlung von Vergewaltigung außerhalb und innerhalb der Ehe fordert, lehnen die ChristdemokratInnen dies ab. Ganz „liberal“ wollen vor allen Dingen Unionsmänner den Staat aus bundesdeutschen Ehebetten heraushalten. Gravierender jedoch ist die Befürchtung, daß sich Frauen, wenn die Vergewaltigung in der Ehe strafrechtlich erst einmal anerkannt ist, durch die „Hintertür“ eine Abtreibung „erschleichen“ könnten. Denn nach geltendem Recht hat eine Frau Anspruch auf einen Abbruch, wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung entstanden ist („kriminologische Indikation“). Gebärunwillige Gattinnen könnten also einfach behaupten, sie seien von ihrem Mann vergewaltigt worden. Durch einen juristischen Trick möchte die Union diese Möglichkeit ausschließen.

uhe

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