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Sittenwidriger Mietabschluß

Vermieter oder deren Beauftragte, die den Abschluß eines Mietvertrages von Schmiergeldern abhängig gemacht haben, müssen diesen Betrag später zurückzahlen. Der Berliner Mieterverein wies gestern auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichtes Charlottenburg hin. Im entschiedenen Fall hatte der Hausverwalter von einem Wohnungsbewerber 2.000 Mark für den Vertragsabschluß gefordert. Das Gericht verurteilte ihn zur Zurückzahlung dieses Vertrages, weil es sich um eine „sittenwidrige Leistung“ handele.

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