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Verbraucher-Prellung

In 44 von 104 Geschäften wurden Schmalz, Joghurt, Käse oder Wurst mit aufgedruckten Kühlhinweisen außerhalb der Kühleinrichtungen unsachgemäß gelagert. In diesen Fällen werden die Kunden eindeutig getäuscht, denn das vorgeschriebene Mindesthaltbarkeitsdatum hat dadurch seine Gültigkeit verloren, und die Ware ist im Wert gemindert, ohne daß darauf hingewiesen wurde.

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