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Berliner Senat: Prostitution kein Abschiebegrund

Berlin (taz) - Prostitution soll in Berlin kein Grund mehr sein, AusländerInnen auszuweisen. Eine zwischen dem Innensenator und der Senatorin für Jugend, Familie und Frauen getroffene Vereinbarung soll in etwa zwei Wochen in Kraft treten. Die bisherige Regelung im Ausländergesetz, die die sofortige Abschiebung vorschreibt, soll vorläufig für ein Jahr nicht angewandt werden, erklärte die Staatssekretärin für Frauen, Helga Hentschel (AL). Der Verzicht soll vor allem für Thailänderinnen gelten, die in Berlin gezwungenermaßen oder freiwillig als Prostituierte arbeiten. Schätzungweise sind in Berlin 2.000 Frauen davon betroffen.

Bei den rund 350 Polizeirazzien im vergangenen Jahr wurden rund 700 Frauen überprüft, 380 Frauen wurden schließlich abgeschoben. Mit der Einrichtung einer zweiten „Zufluchtswohnung“ soll den Frauen, die zumeist in Bordellen leben, eine sichere Unterkunft geboten werden.

Eine Zufluchtswohnung besteht seit Juni dieses Jahres. Von diesem geschützten Ort aus können die Frauen Aussagen bei Polizei und Staatsanwaltschaft machen. Zuhälter, Bordellbesitzer und Menschenhändler werden strafrechtlich oft deshalb nicht belangt, weil die Zeugenaussagen der betroffenen Frauen fehlen.

lu.

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