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Urteil zum Bildungsurlaub

Kassel (ap) - Arbeitgeber sind nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet, wenn ihre Angestellten an Seminaren der Gewerkschaften nach dem Arbeitnehmer-Weiterbildungsgesetz teilnehmen und diese Seminare nicht der allgemeinen politischen oder beruflichen Weiterbildung dienen. Dies gilt nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgericht dann, wenn die Kurse nicht für jedermann zugänglich sind. Davon sei auszugehen, wenn aufgrund des Lehrgangsprogramms nur Gewerkschaftsmitglieder an den Seminaren teilnehmen könnten. (AktZ: 8 AZR 249/87, 335/87, 355/87, 542/87 und 592/87)

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