piwik no script img

Kirch will gerichtlich gegen Springer vorgehen

■ Beteiligung beim Monti-Verlag und Entlastung des Aufsichtsrates soll untersucht werden

Berlin (taz) - Die Berliner Jahreshauptversammlung des Springer-Verlages vom 26.Juli wird ein gerichtliches Nachspiel haben. Der Münchner Filmgroßhändler und Springer -Aktionär Leo Kirch will gegen die dort vollzogene Entlastung des Aufsichtsrates und gegen die Art und Weise der Vertragsverlängerung des Vorstandsvorsitzenden Peter Tamm klagen. Außerdem will er die Konzernspitze juristisch zur Beantwortung von Fragen zwingen, die im Juli offen geblieben sind. Kirch hält einen von Springer anerkannten Anteil von zehn Prozent und macht darüber hinaus weitere 16 Prozent geltend, die er über Treuhänder halten will.

Die Anfechtung der Entlastung stützt Kirch darauf, daß der mit zehn Prozent in diesem Jahr neu eingestiegene italienische Monti-Verlag nicht abstimmungsberechtigt gewesen wäre. Beim dessen Einstieg sei vereinbart worden, daß der Springer-Nachlaß, der selbst 40 Prozent hält, die Stimmführerschaft für die Monti-Aktien erhält. Der Springer -Nachlaß selbst war bei der Abstimmung jedoch nicht stimmberechtigt, weil deren Vertreter alle selbst im Aufsichtsrat saßen. Ihr 40prozentiges Stimmrechtspaket nahm tatsächlich nicht an dem Verfahren teil. Da die Präsenz bei der Hauptversammlung - ohne jene 40 Prozent - insgesamt nur bei 28,25 Prozent gelegen habe, hätten ohne die 340.000 Monti-Stimmen bei der entscheidenden Abstimmung über die Entlastung den 169.445 Nein- nur 94.317 Ja-Stimmen gegenübergestanden.

Im übrigen will Kirch die Beteiligung Montis als solche auch gerichtlich beleuchten lassen. Der Filmhändler wittert Kuhhandel: Monti hatte sein Aktienpaket von den Springer -Erben übernommen und einen völlig überhöhten Preis bezahlt. Dafür hätte der Springer-Vorstand seinen Einstieg bei Monti ebenfalls zu saftig überhöhten Aktienpreisen vollzogen - und den Konzern bezahlen lassen. Vorstandsvorsitzender Peter Tamm hatte auf der Hauptversammlung entsprechende Anfragen Kirchs nicht beantwortet. Begründung: Der Vorgang stamme aus dem Jahr 1989, und auf der Tagesordnung hätte lediglich der Geschäftsbericht 1988 gestanden.

Die Klage gegen die Vertragsverlängerung Tamms stützt Kirch darauf, daß das Aktiengesetz vorschreibt, selbige frühestens ein Jahr vor Vertragsende durchzuführen, und nicht - wie geschehen - zwei Jahre davor. Der hier angewandte Trick, den Vertrag vorfristig aufzulösen, sei zwar rechtlich zulässig, aber nur mit besonderer Begründung. Die sei der Vorstand bislang schuldig geblieben.

ulk

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen