„Krampfhafter Versuch“

■ Landowsky erstattet wg. Hoppe Anzeige gegen Unbekannt

Der Generalsekretär der Berliner CDU Klaus Landowsky hat gestern im Zusammenhang mit der „Affäre Werner Hoppe“ Strafanzeige wegen des Verdachts der Straf- bzw. Vollstreckungsvereitelung gegen Unbekannt erstattet. Da die Haftentlassung des Ex-StaSi-Mannes irrtümlich in dem Glauben erfolgte, auf Hoppe sei ein Gnadenerweis anwendbar, liegt nach Ansicht von Landowsky „der dringende Verdacht nahe, daß der Verurteilte Hoppe dem Verbüßen der Haftstrafe vorsätzlich entzogen wurde“. Dies begründe den „Anfangsverdacht einer Strafvereitelung im Amt“.

Justizsenatorin Limbach hat sich gestern „mit Nachdruck“ gegen Behauptungen der Springer-Presse verwahrt, die Entlassung Hoppes sei mit ihrem Wissen erfolgt. Richtig sei, daß der Verurteilte auf Anordnung eines Sachbearbeiters im Referat für Gnadensachen am 14. Juli aus der Haft entlassen wurde. Diese Anordnung, so Justizpressesprecher Christoffel, „beruhte auf einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung des Sachverhaltes“.

Die von Landowsky erstattete Anzeige wertete Christoffel als „krampfhaften Versuch, die haltlosen Rücktrittsforderungen gegen Frau Limbach weiter zu schüren“. Es lägen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, daß der Sachbearbeiter absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung gegen den Inhaftierten vereitelt habe. Da eine fahrlässige Strafvereitelung nicht strafbar sei, „entbehrt die Anzeige des CDU-Generalsekretärs jeglicher Grundlage“, führte Christoffel aus. Wie die Berliner CDU mitteilte, haben auch vier ehemalige DDR-Gefangene Anzeige gegen Unbekannt erstattet.

ccm