piwik no script img

Hacker wegen Spionage angeklagt

Bundesanwaltschaft wirft den „Hacker-Spionen“ „geheimdienstliche Agententätigkeit“ vor  ■  Von Jürgen Voges

Hannover (taz) - Im „Hacker-Spionagefall“ hat die Bundesanwaltschaft jetzt gegen drei Hacker aus Hannover und Berlin Anklage beim Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle erhoben. In der Anklageschrift wird einem Excroupier und einem ehemaligen Physikstudenten aus Hannover sowie einem Berliner Programmierer Agententätigkeit für den sowjetischen Geheimdienst KGB vorgeworfen. Laut Karlsruher Bundesanwaltschaft geht die Anklageschrift allerdings „nicht von einem besonders schweren Spionagefall“ aus. In allen drei Fällen habe man nur wegen einfacher „geheimdienstlicher Agententätigkeit“ nach §99 Abs.1 Anklage erhoben. Laut Anklageschrift, die sich auf die Geständnisse der Beschuldigten und „auf andere Zeugenaussagen und Sachbeweise“ stützt, sollen die Hacker von September 86 bis zu ihrer Enttarnung im März 89 für den KGB tätig gewesen sein. In dieser Zeit hätten 25 Treffen mit einem sowjetischen Führungsoffizier stattgefunden. Insgesamt 90.000 Mark sollen die Hacker für ihren Job vom KGB kassiert haben. Obwohl auch die BA davon ausgeht, daß die Hacker im Auftrage des KGB nicht nur in zahlreiche wirtschaftliche, sondern auch in militärische Netze eingedrungen sind, wird ihnen kein Geheimnisverrat vorgeworfen. Dafür hätten sich in den Ermittlungen keine Hinweise ergeben. Endgültig geklärt werde die Frage des Geheimnisverrats natürlich erst in der Hauptverhandlung vor dem OLG Celle.

Der Paragraph, nach dem jetzt Anklage gegen die drei Hacker erhoben wurde, stellt jede gegen die BRD gerichtete „Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen“ an einen „Geheimdienst einer fremden Macht“ unter Strafe. Dafür sind Haftstrafen von bis zu fünf Jahren oder auch Geldstrafen vorgesehen. Gegen einen vierten Hacker wird noch immer ermittelt. Er soll nur eine „Nebenrolle“ gespielt haben. Sein Verfahren habe man „aus Gründen der Beschleunigung“ abgetrennt. Ein weiterer der Spionage beschuldigter Hacker aus Hannover hatte vor zwei Monaten Selbstmord begangen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen