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Auch Südwestfalen kämpft mit Klagen gegen Tieffluglärm

Siegen (dpa) - Nach der sauerländischen Gemeinde Winterberg hat jetzt auch der Kreis Siegen-Wittgenstein Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg „wegen Unterlassung von Tiefflügen“ erhoben. Ziel soll es sein, die Bundesluftwaffe zu zwingen, „ihre militärischen Übungsflüge über dem Kreisgebiet unterhalb der von der Luftverkehrsordnung vorgeschriebenen Mindestsicherheitshöhe von 300 Metern einzustellen“. Außerdem, so die Pressestelle des Kreises am Mittwoch, soll die Bundesregierung durch Gerichtsurteil zu Verhandlungen mit den anderen Nato-Staaten veranlaßt werden, damit auch deren Militärflugzeuge diese Mindestflughöhen einhalten.

In seiner Begründung führt der Kreis auf, daß in Siegen -Wittgenstein Tiefflüge abweichend vom Luftverkehrsgesetz in bis zu 75 Metern Höhe absolviert und Krankenhäuser bis zu 40mal täglich überflogen würden. Dabei stelle der Tieffluglärm mit Schallpegeln bis zu 130 Dezibel für Patienten, Ärzte und Mitarbeiter eine unerträgliche Belastung dar. Siegen-Wittgenstein gehört zum quer durch Südwestfalen verlaufenden Tieffluggebiet drei und ist eine von sieben Regionen in der Bundesrepbulik, in denen Militärmaschinen bis zu 75 Meter tief heruntergehen können.

Da der Kreis bei der Festlegung der Tieffluggebiete entgegen der Selbstverwaltungsgarantie des GG Artikel 28 nicht beteiligt wurde, sei die bisherige Tiefflugpraxis in seinem Gebiet aber „schon rein formell rechtswidrig“, heißt es in der Klageschrift. Vor den Verwaltungsgerichten Darmstadt und Oldenburg hatten bereits mehrere Gemeinden mit Erfolg geklagt.

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