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Blankorausschmiß

■ Hausverbotspraxis am Bahnhof Zoo rechtswidrig

Beim Verteilen von Hausverboten wird sich die Polizei am Bahnhof Zoo in Zukunft etwas anderes einfallen lassen müssen. Das Berliner Landgericht hat ein Verfahren wegen mehrfachen Landfriedensbruchs im Bahnhof Zoo mit der Begründung eingestellt, die Behördenpraxis bei Strafanträgen sei rechtswidrig.

Bislang bedienten sich die Beamten Blankoschreiben der Verwaltung für das ehemalige Reichsbahnvermögen, auf denen nur noch Datum, Tatvorwurf und Personalien des Betroffenen nachgetragen werden. Die Rechtsanwältin eines Betroffenen stellte in diesem Zusammenhang grundsätzlich den Sinn von Hausverboten und Strafanträgen gegen Menschen in Frage, die außer dem Bahnhof keine andere Bleibe hätten.

Seit 1967 hat die Polizei das Hausrecht auf dem Bahnhofsgelände. Weil man die Polizei in der Öffentlichkeit offenbar nicht als Hausrechtsinhaber auftreten lassen will, werden Hausverbote und Strafanträge wegen Hausfriedens- und Landfriedensbruchs auf dem Briefpapier der Verwaltung für das ehemalige Reichsbahnvermögen ausgestellt.

dpa/taz

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